derzeit bin ich in der E8 eingruppiert und werde rückwirkend ab Januar 2020 in die E9a höhergruppiert.
Wenn du also seit Januar 2020 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann bist du ab dann halt auch in der höheren EG und hast eine Höhergruppierung erhalten. Und da sind nunmal die Regel so, dass die Stufenlaufzeit von neuem beginnt.
Solltest du aber schon immer oder viel länger diese höherwertigen Tätigkeiten ausüben und dein AG hat sie dir nur nicht übertragen, dann kannst du von Glück reden, dass er sie dir dann doch übertragen hat, denn eigentlich hättest du diese Tätigkeiten ja nicht machen dürfen.
Sollte der AG aber sie dir schon viel früher übertragenen haben, aber erst zum Januar 2020 zu der Rechtsauffassung gekommen ist, dass sie eine 9a sind, dann kannst du deinen AG ja darauf hin verklagen, dass du ja schon viel länger E9a warst und deine Stufenlaufzeit (die Kohle siehst du nicht, weil §37) entsprechend nachgerechnet werden muss.