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Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
Spid:
Nein. Da keine Höhergruppierung in E10 stattfindet, erfolgt auch kein Stufenaufstieg in E10. Maßgeblich ist stets die Stufe in der tatsächlichen Entgeltgruppe. §17 Abs. 4 Satz 3 begrenzt die Höhe des Garantiebetrags.
Körperklaus:
--- Zitat von: Spid am 03.01.2021 19:08 ---Nein. Da keine Höhergruppierung in E10 stattfindet, erfolgt auch kein Stufenaufstieg in E10. Maßgeblich ist stets die Stufe in der tatsächlichen Entgeltgruppe. §17 Abs. 4 Satz 3 begrenzt die Höhe des Garantiebetrags.
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Und da die vorübergehende Übertragung jeweils nur verlängert wird, erfolgt auch keine Neubewertung bezogen auf die E9b/3. Ein wenig bitter aber nicht zu ändern. Dann vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
Spid:
Natürlich verändert sich die Zulage durch den Stufenaufstieg in E9b/3: sie reduziert sich vom Unterschiedsbetrag zwischen E9b/2 und E10/2 auf den Unterschiedsbetrag zwischen E9b/3 und E10/2. Dafür ist es völlig unbeachtlich, ob die vorübergehende Übertragung 1x20 Jahre oder 240x1Monat erfolgt. Erst der Stufenaufstieg in E9b/4 führt zu einer Zulage zur E10/3.
Körperklaus:
--- Zitat von: Spid am 03.01.2021 19:28 ---Natürlich verändert sich die Zulage durch den Stufenaufstieg in E9b/3: sie reduziert sich vom Unterschiedsbetrag zwischen E9b/2 und E10/2 auf den Unterschiedsbetrag zwischen E9b/3 und E10/2. Dafür ist es völlig unbeachtlich, ob die vorübergehende Übertragung 1x20 Jahre oder 240x1Monat erfolgt. Erst der Stufenaufstieg in E9b/4 führt zu einer Zulage zur E10/3.
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Zum ersten Teil: Ja, da haben Sie natürlich recht, ist bloß auf dem Konto nicht zu spüren ;)
Zum zweiten Teil: Müsste hier nicht schon der Garantiebetrag von 180€ greifen?
Spid:
Ja.
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