Wenn man als Elternzeitvertreung einen mit Sachgrund befristeten AV hat, allerdings gar nicht die Arbeiten der Kollegin ausübt, sondern stattdessen in einem anderen Bereich eingesetzt wird, ist man dann automatisch entfriset?
Statt die namentlich im Vertrag genannte Kollegin in Elternzeit zu ersetzen, macht man tatsächlich etwas anderes. In dem Fall entfällt der Sachgrund.