Einer meiner Mitarbeiter ist seit einem Jahr als IT-Techniker in der TV-L E8 eingestellt und eingruppiert. Der Mitarbeiter ist aber mit der selbständigen Lösung und Bearbeitung höherwertiger Tätigkeiten wie dem selbstständigen Lösen von Support Problemen, der Betreuung von Windows Servern, der Paketierung und Entwicklung von Browsern, dem selbstständigen erstellen, testen, Dokumentieren und verteilen von Gruppenrichtlinien, sowie der Projektarbeit / Projektleitung beauftragt.
Meiner Meinung nach erfüllt der Mitarbeiter alle Anforderungen der E9b und deren Protokollerklärungen. Eine Stellenbeschreibung gibt es natürlich nicht, nur einen Arbeitsvertrag und die zugehörige Stellenausschreibung.
Nun ist es meines Wissens so, dass seit dem 01.01.2021 keine Beschäftigung in der Informatik mehr möglich ist unter der Endgeldgruppe 9 (ausgenommen Programmierung und Datenerfassung).
Der Abschnitt 11 der EGO fängt bei EG6 an.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdfHierzu meine erste Frage, wie sollte der Beschäftigte mit der Änderung des TV-L Anlage A umgehen, um schnellstmöglich höhergruppiert zu werden?
Sich eine eigene Meinung (siehe beide Links) über die korrekte Eingruppierung bilden, überprüfen, ob es sich lohnt, wenn man entsprechend höhergruppiert wird und dann einfach formlos beantragen.
Muss dieses Jahr erfolgen, wirkt stets ab den 1.1. zurück. Stufenlaufzeit nach einer HG fängt bei 0 an.
Gibt es hier eine Vorlage des zuständigen Ministeriums wie mit der Änderung des TV-L zu verfahren ist?
Das könnte helfen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdfWie wird die Überleitung der Endgeldgruppen realisiert? Es sollte schon das Bestreben sein, dass in die TV-L 9b übergeleitet wird durch die oben beschriebenen Aufgaben.
FYI: Entgel
tgruppe
Zunächst einmal ist es wohl so, dass der Tarifvertrag fehlerhaft ist und es keinerlei Antragserfordernis gibt, sondern eigentlich der AG von sich aus ab Januar das korrekte Entgelt entsprechend der aktuellen EGO zahlen müsste.
Allerdings war eigentlich der Wille der Tarifparteien, dass es eben eine Antragserfordernis gibt, damit nicht Leute höhergruppiert werden, bei denen es nachteilig ist. (z.B. von E11S4 zu E12S3 lohnt es sich ein lange Zeit nicht).
Die haben halt beim Vertragstext geschlammpert.
Die mir bekannte AGs werden jedoch so verfahren, dass niemand nach der neuen EGO eingruppiert wird. Erst wenn sie den formlosen Antrag stellen, wird die Entgeltzahlung entsprechend angepasst.
und zu guter Letzt:
Diesen Zeitpunkt nutzen und den AG die Pistole auf die Brust setzen und ihm mitteilen, welches Entgelt man ab dem 1.1. erwartet und bei Nichterfüllung der Wünsche sich auf der Suche nach einem neuem AG begeben, der gewillt ist entsprechend zu zahlen.
Denn jetzt ist die Chance (auch für den AG) das beide Seiten sich eine für beide einvernehmliche Rechtsmeinung über die Eingruppierung bilden.
Ob es die korrekte EG ist, kann dem AN egal sein, denn den interessiert ja meistens nur das ausgezahlte Entgelt, wie der AG dahin kommt innerhalb des Tarifes, kann er ja dem AG überlassen.