Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neuregelung TV-L beschäftigte in der IT
Spid:
Was für eine "Besserstellungsgarantie"?
Die Arbeitsvertragsparteien haben konstiutiv ein bestimmtes Entgelt vereinbart - im Gegensatz zur rein deklaratorischen Angabe der Entgeltgruppe in Arbeitsverträgen, wenn bei Abschluß keine Tariflücke für die Tätigkeit, die Inhalt des Arbeitsverhältnisses war, bestand. Eine spätere Eingruppierung berührt das Arbeitsverhältnis mithin nur dann, wenn die Eingruppierung zu einem günstigeren Ergebnis für den AN führte als die vertragliche Vereinbarung.
Fragmon:
"Besserstellung":
Durch die Aktualisierung des neuen Abschnitts 11 wurde im TVÜ-L genannt, dass in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, dass die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.
Umkehrschluss, wenn schlechter dann bleibt alles beim Gleichen.
Spid:
Selbst wenn man annähme, die TVP hätten derlei vereinbart, was sie nicht haben, ergäbe sich dadurch lediglich ein bedingter Bestandsschutz und keine Garantie einer Besserstellung.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version