Autor Thema: Jahressonderzahlung und Corona Sonderzahlung bei Werkstudenten  (Read 8270 times)

W3rk

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Hallo zusammen,

meine Freundin ist seit dem 01.10.2020 bei einer kommunalen Kita als Werkstudenten beschäftigt. Sie hat einen sogenannten Werkstudentenvertrag. Sie erhält ein sogenanntes "Festgehalt" in Anlehnung an SuE EG 2 Stufe 1. Ihre Arbeitszeit beträgt 20h/ Woche. Sie war vorerst bis 31.12.2020 befristet und wurde nun bis zum 31.01.2021 verlängert. Sie erhielt im November keine Jahressonderzahlung und im Dezember keine Coronazahlung. Weiterhin erhält sie im Januar nur zwei Urlaubstage. Ihr wurde gesagt Sie habe keinen Anspruch auf die beiden Zahlungen, da sie ein Festgehalt erhält. Weiterhin wurde gesagt, der Urlaub wurde bereits von 10.20-12.20 von 7,5 auf 8 Tage aufgerundet. Daher wird nun der erneut entstandene Urlaubsanspruch für Januar auf zwei Tage abgerundet.

Ich bin bei allen drei Sachen anderer Meinung und habe im Gesetz nichts gefunden was mich vom Gegenteil überzeugt....

Für mich ergeben sich daraus folgende Fragen:
a) hat Sie keinen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
b) hat Sie keinen Anspruch auf die Corona Sonderzahlung?
c) Ist der Urlaubsanspruch korrekt berechnet?

Vielen Dank schonmal!

Spid

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Was ist zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart? Liegt beiderseitige Tarifbindung vor?

Isie

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Wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV handelt, fällt der Arbeitnehmer nicht unter den Geltungsbereich des TVöD. Auch studentische Hilfskräfte fallen nicht unter den Geltungsbereich des TVöD. Bei Arbeitnehmern in einer Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst handelt es sich allerdings nicht um studentische Hilfskräfte.
Der Status als Werkstudent stammt aus dem Sozialversicherungsrecht und ist für sich allein kein Ausschlusskriterium für die Geltung des TVöD.

W3rk

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Was ist zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart? Liegt beiderseitige Tarifbindung vor?

Der TVöD findet keine Erwähnung im vertrag. Ich dachte die Anwendung ist vorausgesetzt, da die Kommune tarifgebunden ist?

Spid

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Ist sie das? Und ist die Freundin in einer der Gewerkschaften, die den Tarifvertrag geschlossen haben?

W3rk

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Ist sie das? Und ist die Freundin in einer der Gewerkschaften, die den Tarifvertrag geschlossen haben?

ich dachte, wenn die Kommune Mitglied in der VKA ist, so besteht automatisch die Tarifbindung auf alle Arbeitsverhältnisse die sie schließt?
Freundin ist kein Gewerkschaftsmitglied.

Lars73

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Der Tarifvertrag findet nur Anwendung wenn der Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband der den Tarifvertrag schließt und der Arbeitnehmer in einer den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft ist.

Für alle anderen Beschäftigten findet der Tarifvertrag nur durch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag Anwendung.

Spid

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Wenn die Kommune Mitglied in einem KAV, der Mitglied in der VKA ist, ist, ist sie tarifgebunden. Das trifft aber bei weitem nicht auf alle Kommunen zu. Damit die tariflichen Regelungen unmittelbar gelten, bedarf es der beiderseitigen Tarifbindung, ansonsten muß die Anwendung einzelvertraglich vereinbart werden. Da die Freundin weder Gewerkschaftsmitglied ist noch die Anwendung des TVÖD vereinbart worden ist, findet weder dieser noch ihn ergänzende Tarifverträge Anwendung auf das Arbeitsverhältnis.

W3rk

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Vielen dank für die Antworten. Das erklärt natürlich einiges  ;D

Angenommen die Kommune ist Mitglied in einem KAV, der Mitglied der VKA ist (wie findet man so etwas denn raus?^^)
Wäre also der TVöD anzuwenden wenn Sie vor Vertragsschluss Mitglied bei bspw. Verdi gewesen ist?

Lars73

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Grundsätzlich ja. (Zu beachten ist ggf. ob die Kita zur Kommune gehört oder eine eigene Rechtspersönlichkeit hat.)

Es muss nicht bei Vertragsabschluss sein. Es kann auch später während des laufenden Vertrags sein.

Einfach nachfragen. Ggf. kann man im Haushaltsplan erkennen, dass entsprechende Beiträge gezahlt werden. Eventuell hat die Gewerkschaft auch entsprechende Kenntnisse.

W3rk

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Grundsätzlich ja. (Zu beachten ist ggf. ob die Kita zur Kommune gehört oder eine eigene Rechtspersönlichkeit hat.)

Es muss nicht bei Vertragsabschluss sein. Es kann auch später während des laufenden Vertrags sein.

Einfach nachfragen. Ggf. kann man im Haushaltsplan erkennen, dass entsprechende Beiträge gezahlt werden. Eventuell hat die Gewerkschaft auch entsprechende Kenntnisse.

Danke. Ist meine Freundin also kein Gewerkschaftsmitglied so findet der TVöD nur Anwendung wenn dies im Vertrag vereinbart wurde?



Lars73

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Ja.

Spid

  • Gast
Der Arbeitgeber hat seine Tarifgebundenheit gegenüber dem AN - zumindest auf Verlangen - offenzulegen, da aus dieser Tarifgebundenheit des AG die Anwendung betrieblicher Normen des Tarifvertrags unmittelbar folgt.

Texter

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Ist, wenn die Kommune Tarifgebunden ist, eine Schlechterstellung gegenüber den Tarifgebundenen Mitarbeitern zulässig?

W3rk

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ich dachte immer der TVöD-VKA wäre allgemeinverbindlich. So kann man sich also irren.