Wenn die Kommune Mitglied in einem KAV, der Mitglied in der VKA ist, ist, ist sie tarifgebunden. Das trifft aber bei weitem nicht auf alle Kommunen zu. Damit die tariflichen Regelungen unmittelbar gelten, bedarf es der beiderseitigen Tarifbindung, ansonsten muß die Anwendung einzelvertraglich vereinbart werden. Da die Freundin weder Gewerkschaftsmitglied ist noch die Anwendung des TVÖD vereinbart worden ist, findet weder dieser noch ihn ergänzende Tarifverträge Anwendung auf das Arbeitsverhältnis.