Autor Thema: Jahressonderzahlung und Corona Sonderzahlung bei Werkstudenten  (Read 8315 times)

Spid

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Ist, wenn die Kommune Tarifgebunden ist, eine Schlechterstellung gegenüber den Tarifgebundenen Mitarbeitern zulässig?

Grundsätzlich ja.

WasDennNun

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Ist, wenn die Kommune Tarifgebunden ist, eine Schlechterstellung gegenüber den Tarifgebundenen Mitarbeitern zulässig?

Grundsätzlich ja.
Und würde diese Mitarbeiter in die Gewerkschaft treiben.

Wdd3

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Daher werden Tarifverträge immer für alle MA angewendet. So werden die ohnehin schwachen Gewerkschaften klein gehalten.

Spid

  • Gast
Das ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.

Wdd3

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OK, setze ich halt "Grundsätzlich" voran um dir genüge zu tun
Daher werden Tarifverträge immer für alle MA angewendet.Grundsätzlich  werden so die ohnehin schwachen Gewerkschaften klein gehalten.

Spid

  • Gast
Meine Kritik bezog sich auf die falsche Aussage, daß Tarifverträge immer für alle MA angewendet würden.

Lars73

  • Gast
@Wdd3
Das grundsätzlich ist da aber an der falschen Stelle. Es braucht eine Relativierung des ersten Satzes...

Wdd3

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Es gibt Kommunen die dem VKA angehören und einzelne kommunale Beschäftigte nicht tariflich bezahlen?

Spid

  • Gast
Ja - und nicht nur Kommunen, sondern auch andere KAV-Mitglieder.

Lars73

  • Gast
Siehe z.B. den Startbeitrag hier...

Wdd3

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Woraus ergibt sich aus dem Startbeitrag das es sich um eine Kommunale Kita mit Zugehörigkeit zum VKA handelt?

W3rk

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Wie ist denn der prozentuale Anteil an Kommunen die kein Mitglied der VKA sind?

Isie

  • Gast
Beiderseitige Tarifbindung führt nur dann zur unmittelbaren Anwendung des Tarifvertrages, wenn der Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt. Bei einer sozialversicherungsrechtlich kurzfristigen Beschäftigung ist das nicht der Fall.

Spid

  • Gast
Besteht denn Grund zur Annahme, daß eine solche vorläge? Es müßte sich ja um die erste Alternative handeln, da der zweiten Alternative eine Verlängerung entgegensteht, auch wenn durch der Umfang nicht überschritten wird.

Isie

  • Gast
Welche Alternativen meinst du?
Eine Verlängerung führt nicht rückwirkend dazu, dass es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Da der geschilderte Sachverhalt keine Vorbeschäftigungen im Jahr 2020 erwähnt, sind die Voraussetzungen einer sozialversicherungsrechtlichen Kurzfristigkeit in der ersten Beschäftigung gegeben.
« Last Edit: 05.01.2021 16:35 von Isie »