Autor Thema: Frage zur Eingruppierung im TV-L  (Read 4256 times)

NureinBeschäftigter

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Frage zur Eingruppierung im TV-L
« am: 04.01.2021 18:06 »
Guten Abend,

ich bin seit einigen Jahren in einer Behörde auf Landesebene tätig und verstehe bis heute nicht warum ich nur mit E3 eingruppiert bin.

Die Stelle wo ich mich ursprünglich (nach langer Verweigerung) beworben habe (Den Öffentlicher Dienst war nie mein Ziel) , war zwar mit E3 ausgeschrieben, allerdings bin ich mittlerweile versetzt und Kollegen mit fachfremden Ausbildungen, sind mit E5/E6 eingruppiert und machen die selbe Tätigkeit, einige wurden sogar über die Jahre in die 2. QE  befördert, ohne Zusätzliche Prüfung, so mein Wissensstand.

Mir selber wurde vom Personalrat damals erklärt, das der Staat wohl meine Ausbildung als Bürokaufmann nicht anerkennt und ich daher als ungelernt zähle und ich deshalb in der 1. QE mit E3 eingruppiert bin, ist das wirklich so ?

Denn meiner Ansicht ist mit einer Ausbildung zu Bürokaufmann das Anforderungsprofil für die 2. QE mehr als erfüllt und bevor mir Mutmaßungen aufkommen, bei meinem Ausbildungsbetrieb war es nie das Ziel mich zu übernehmen, es wurde klar kommuniziert, das es nach den 3. Jahren Ausbildung nicht weitergeht.

Vielen Danke für eure/ihre Antworten










Spid

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Antw:Frage zur Eingruppierung im TV-L
« Antwort #1 am: 04.01.2021 18:13 »
Es gibt bei TB keine QE. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ob irgendwer irgendeine Ausbildung anerkannt oder nicht anerkennt, ist unbeachtlich. Eine Versetzung berührt die auszuübende Tätigkeit nicht.

fps

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Antw:Frage zur Eingruppierung im TV-L
« Antwort #2 am: 11.01.2021 12:27 »
Hallo,

haben sich bei deiner "Versetzung" die dir dauerhaft übetragenen Aufgaben geändert?


MrsBrain

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Antw:Frage zur Eingruppierung im TV-L
« Antwort #3 am: 18.01.2021 09:45 »
Um deine Frage genauer beurteilen zu können müsste ich mehr über deine auszuübenden Tätigkeiten erfahren.
Für welche Aufgaben/Tätigkeiten wurdest du eingestellt?