Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft
lovion:
Hallo
Ich bin bei einem Stadtwerk mittlerer Größe angestellt. wir leisten ca alle 4 Wochen Rufbereitschaft um dem Regelwerk DVGW 1200 zu entsprechen .Das bedeutet ,30 Minuten nach Eingang einer Störmeldung muss mit einleiten von Maßnahmen begonnen sein. Zum Einsatz muß Mann mit Firmentransporter und der Technichen Ausstattung vor Ort sein. während der Fahrt zum Einsatzort klärt mann die Gegebenheiten vor Ort Und Fährt seinen Rechner hoch. Das gebiet ist so groß das man ca 20 min Nettofahrzeit rechnen muss ,Arbeitsschutzkleidung ist zu Tragen. Das bedeutet ich kann mich nicht weiter wie 5 Minuten von meinem Fahrzeug entfernen wenn ich pünktlich an meinem Einsatzort ein will. Muss auch mit Strafrechtlichen Konsequenzen rechnen da es sich um Gasversorgung handelt. Meiner Meinung nach handelt es sich um Bereitschaftsdienst ,wie seht ihr das.
Mfg lovion
Spid:
Weder unverbindliche noch gesetzliche Regelungen, wann etwas zu erfolgen hat, sind relevant. Es handelt sich um Auflagen, die der AG - ggfs. - zu erfüllen hat. Sie berühren das Arbeitsverhältnis in keinster Weise. Maßgeblich ist, welche Reaktionszeit für genau welche Reaktion der AG angeordnet hat.
lovion:
Hallo
mein Arbeitgeber ist sehr vorsichtig mit seinen Anweisungen er schreibt; Einsatz Unverzüglich und dann in Klammern (30 Minuten Frist Ist unbedingt einzuhalten).
Spid:
30 Minuten für was? Wegezeit? Eintreffen am Arbeitsort? Arbeitsaufnahme?
lovion:
Arbeitsaufnahme am individuellen Einsatzort.
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