Autor Thema: Beförderung in der Abordnung  (Read 4295 times)

BobGrey

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Beförderung in der Abordnung
« am: 04.01.2021 20:30 »
Ich bin derzeit von einer oberen Bundesbehörde für vier Jahre in eine oberste Bundesbehörde (Bundesministerium) abgeordnet (ohne Ziel der Versetzung); es handelt sich dabei nicht um die Dienst- und Fachaufsicht. Während in meiner Stammbehörde es nur Koppelstellen A11-A12 gibt, weist das Ministerium die jeweiligen Dienstposten in den Besoldungsgruppen von A11-A13 aus. Daher war das Bestehen eines Auswahlverfahrens auch Voraussetzung für den Zuschlag für den neuen Dienstposten. Die Beförderung ist kein Automatismus (Beurteilungsnote, Stehzeit in der Besoldungsgruppe,etc.), aber es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn dauerhaft versetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf derartigen Dienstposten (nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen) nicht befördert würden.
Meine Stammbehörde sagt nun, sie könne nicht befördern, weil es keine spannbewerteten Dienstposten dort gebe; das Ministerium kann auch nicht befördern (trotz entsprechender Beurteilung), weil durch die Abordnung eben nicht zuständig. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Dienst- und Fachaufsichtsbehörde meiner Stammbehörde alle (auch die abgeordneten) Mitarbeiter befördert werden, weil der Personalrat in der Fachaufsicht vor einiger Zeit hier eine Ungleichbehandlung festgestellt hat.

Frage: Muss ich mich damit abfinden, dass ich als versetzter Beamter befördert werden würde, als abgeordneter aber eben nicht oder gäbe es Ansatzpunkte, die ich gegen die Argumentation der sich stur stellenden Stammbehörde ins Feld führen könnte?
Kann ich die Beurteilungen aus der Abordnungszeit dann quasi in den Papierkorb geben? Apropos stur: Versetzung ist keine Option, weil die Stammbehörde dies ablehnt und sich dabei auf das Beamtenrecht beruft, das grundsätzlich keinen Wechsel des Dienstherren vorsehe.
Für kreative Ideen bin ich dankbar.

Lars73

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #1 am: 04.01.2021 20:59 »
Ist es der gleiche Geschäftsbereich?
Würde das Ministerium dich dauerhaft nehmen und hätte dafür auch eine freie Planstelle?

Was ist mit Wechsel des Dienstherren gemeint?

BobGrey

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #2 am: 04.01.2021 21:39 »
Nein, es ist nicht der gleiche Geschäftsbereich. Das Ministerium würde mich übernehmen. Ich sitze bereits auf der Planstelle. Die Abordnung war sozusagen eine Kompromisslösung.

Asperatus

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #3 am: 04.01.2021 22:25 »
Ist deine "Stammbehörde" eine rechtlich verselbständigte (rechtsfähigen) Bundesbehörde? Falls nein, wäre dein Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland. Zwar läge dann ein Dienststellen- und Geschäftsbereichswechsel, aber kein Dienstherrnwechsel vor.

Falls eine Rückkehr in die alte Stammbehörde gewünscht ist: Ich würde mit der personalbearbeitenden Stelle sprechen und auf die Beförderungssituation in der Dienst- und Fachaufsichtsbehörde hinweisen. Wenn dorthin abgeordnete Beamte befördert werden können, würdest du benachteiligt werden, wenn das bei dir nicht auch möglich wäre. Gegebenenfalls könntest du auch den Personalrat deiner Stammbehörde einschalten.

Falls Versetzung eine Option ist: Mit dem pauschalen Verweis auf das Beamtenrecht und dass dieses keinen Dienstherrnwechsel vorsähe, würde ich mich nicht abfinden. Es wäre zu prüfen, ob überhaupt ein Dienstherrnwechsel vorliegt (siehe oben). Falls ja, ist eine Versetzung dienstherrnübergreifend rechtlich durchaus möglich - im Einvernehmen mit er abgebenden Dienststelle. Zur Not käme noch die sog. Raubernennung in Betracht.

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #4 am: 05.01.2021 02:49 »
Frage: Muss ich mich damit abfinden, dass ich als versetzter Beamter befördert werden würde, als abgeordneter aber eben nicht oder gäbe es Ansatzpunkte, die ich gegen die Argumentation der sich stur stellenden Stammbehörde ins Feld führen könnte?
Da Du abgeordnet bist, unterliegst Du dienstrechtlich den Bestimmungen der abordnenden Behörde. Sollte dort eine Beförderung - z. B. in Ermangelung entsprechend freier und besetzbarer Planstellen - ausgeschlossen sein, kann keine Beförderung erfolgen. In jedem Fall hat die abordnende Behörde jedoch Deinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu wahren. Eine Eingrenzung entsprechender Auswahlverfahren auf Geschäftsaushilfen bei der Fachaufsicht dürfte jedenfalls klar rechtswidrig sein.

Kann ich die Beurteilungen aus der Abordnungszeit dann quasi in den Papierkorb geben?
Die Beurteilung, die Du im Rahmen der Abordnung durch die Fachaufsicht erhalten hast, ist von der abordnenden Behörde zu berücksichtigen.

Lars73

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #5 am: 05.01.2021 06:48 »
Das Ministerium und auch Du hatte eine Versetzung erbeten/beantragt und das wurde abgelehnt?
Dein Dienstherr ist die Behörde und nicht die Bundesrepublik?

Wenn das Ministerium wirklich will könnte es sicherlich die Versetzung erreichen. Aber dazu müsste man ggf. die Sache ziemlich eskalieren. Das wird man für einen Beamten mit A12 kaum machen. Da du nicht dauerhaft auf dem Dienstpisten A11-13 sitzt kommt die Beförderung nach den Vorgaben deiner Behörde nicht in Frage.

Dein Ziel ist die Versetzung ins Ministerium?

Du solltest klären was formal bisher tatsächlich gelaufen ist (Einblick in Personalakte und Gespräche mit den Personalräten). Gespräch mit Vorgesetzten und Personalreferaten. Du kannst dich natürlich auch an den Petitionsausschuss etc. wenden. Du kannst auch prüfen welche rechtliche Schritte in Betracht kommen. Dazu ist aber wichtig wie die Ablehnung der Versetzung begründet wird. Du könntest versuchen das Ministerium zu motivieren einen Dienstposten nach A13 zu schaffen und auszuschreiben. Wenn man dich dafür auswählt wäre die Ablehnung der Versetzung nur schwer aufrecht zu erhalten.
Du hast eine Qualifikation die kaum zu finden ist? Sonst kann man die Ablehnung der Versetzung kaum rechtfertigen...

Wenn du da in den Konflikt gehen willst solltest du rechtzeitig vorher nötigen Rechtsschutz sicherstellen.

Im Regelfall haben Ministerien Zugriff auf Beck-online bzw. in der Ministeriumsbibliothek sollten Beamtenrechtsbücher stehen. Sinnvoll ist dort zur Versetzung nachzulesen.