Ich bin derzeit von einer oberen Bundesbehörde für vier Jahre in eine oberste Bundesbehörde (Bundesministerium) abgeordnet (ohne Ziel der Versetzung); es handelt sich dabei nicht um die Dienst- und Fachaufsicht. Während in meiner Stammbehörde es nur Koppelstellen A11-A12 gibt, weist das Ministerium die jeweiligen Dienstposten in den Besoldungsgruppen von A11-A13 aus. Daher war das Bestehen eines Auswahlverfahrens auch Voraussetzung für den Zuschlag für den neuen Dienstposten. Die Beförderung ist kein Automatismus (Beurteilungsnote, Stehzeit in der Besoldungsgruppe,etc.), aber es wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn dauerhaft versetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf derartigen Dienstposten (nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen) nicht befördert würden.
Meine Stammbehörde sagt nun, sie könne nicht befördern, weil es keine spannbewerteten Dienstposten dort gebe; das Ministerium kann auch nicht befördern (trotz entsprechender Beurteilung), weil durch die Abordnung eben nicht zuständig. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Dienst- und Fachaufsichtsbehörde meiner Stammbehörde alle (auch die abgeordneten) Mitarbeiter befördert werden, weil der Personalrat in der Fachaufsicht vor einiger Zeit hier eine Ungleichbehandlung festgestellt hat.
Frage: Muss ich mich damit abfinden, dass ich als versetzter Beamter befördert werden würde, als abgeordneter aber eben nicht oder gäbe es Ansatzpunkte, die ich gegen die Argumentation der sich stur stellenden Stammbehörde ins Feld führen könnte?
Kann ich die Beurteilungen aus der Abordnungszeit dann quasi in den Papierkorb geben? Apropos stur: Versetzung ist keine Option, weil die Stammbehörde dies ablehnt und sich dabei auf das Beamtenrecht beruft, das grundsätzlich keinen Wechsel des Dienstherren vorsehe.
Für kreative Ideen bin ich dankbar.