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Verkürzung Wartezeit Stufenaufstieg bei Neuvertrag

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Mitarbeiter2021:
Liebes Forum,

ich arbeite an einer Hochschule und bin bisher über ein Drittmittelprojekt in TV-L E13, Stufe 2 finanziert. Nach Auslaufen der Drittmittel soll ich zeitnah einen neuen Vertrag unter gleichen Bedingungen TV-L E13 erhalten, jedoch aus Haushaltsmitteln finanziert. Während meiner Einstellung war ich ein paar Monate in Elternzeit, welche sich nun für den Stufenaufstieg von 2 auf 3 verzögernd auswirkt.

Ist es denn durch den bevorstehenden neuen Vertrag zur Weiterbeschäftigung möglich (bei Zustimmung des Vorgesetzten, in meinem Fall der Professor als AG-Leitung) hier eine Verkürzung der Wartezeit auf Stufe 3 bzw. eine Vorweggewährung der Stufe 3 zu ermöglichen?

1) Falls ja, mit welcher Argumentation (z.B. Abschnitt III, §16 Abs. 5)?
2) Und darf eine solche Stufenfrage theoretisch der Vorgesetzte (Professor) eigenständig gegenüber der Personalabteilung entscheiden oder muss dies dort erötert werden?
3) Wie würdet in einem solchen Fall vorgehen?

Ich danke vielmals für die Hilfe im Voraus. 

Spid:
Es handelt sich doch um denselben AG, es ist völlig unbeachtlich, aus welchem Topf das bezahlt wird. Sofern zwischen den beiden Beschäftigungen nicht mehr als 6 Monate liegen, ist die Stufenlaufzeit zu übernehmen, BAG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 AZR 459/16. Es bedarf also weder Argumente noch irgendwelcher Entscheidungen oder eines Vorgehens.

Lars73:
Es geht darum dievStufe 3 einige Monate eher zu bekommen? Wie groß  ist die Unterbrechung zwischen den Verträgen?
1 . Im Kern mit dem Argument sonst nicht zu kommen. Kann dann aber sein, dass du dann ohne Vertrag darstehst.
2. Der Arbeitgeber entscheidet dies. Wie der Entscheidungsprozess dort ausgestaltet ist müsste vor Ort geklärt werden. In der Regel kann der Prof dies nur Anregen und nicht entscheiden.
 

Mitarbeiter2021:
Erstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

@Spid: Ja, es ist derselbe AG. Aber meine Frage zielte wie von Lars73 verstanden darauf ab, den Stufenaufstieg eher zu bekommen, der durch die Elternzeit um sieben Monate verzögert ist.

@Lars73: ich war durchgehend beschäftigt und hatte dazwischen eine Elternzeit von sieben Monaten. Dadurch ist mein Stufenaufstieg um sieben Monate verzögert.

Die Frage ist nun, ob der bevorstehende (sich lückenlos anschließende) neue Vertrag Verhandlungsspielraum offen lässt mithilfe des Abschnitt III, §16 Abs. 5 begründet und meiner erworbenen Projektexpertise (diese würde ja wegfallen, wenn ich die Hochschule verlasse, Nachteil für den Prof), die durch die Elternzeit entstandene längere Wartezeit von sieben Monaten zu verkürzen und somit ab Zeitpunkt des neuen Vertrags in der nächsthöheren Stufe zu sein.

Würde mich freuen, wenn hierzu nochmal Rückmeldung käme, ob das möglich erscheint und wie man argumentativ gegenüber der Personalabteilung auftritt.

Spid:
§16 Abs. 5 TV-L führt nicht zu einem früheren Stufenaufstieg.

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