Autor Thema: TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen  (Read 2808 times)

florena

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Hallo zusammen,

ich bin seit 5 Jahren (10/2015) im ÖD, Start mit 10/2, nun also (seit 11/2020) in der 10/4, vorher über viele Jahre in der Wirtschaft. Meine Kenntnisse sind über die Jahre sehr umfangreich, im aktuellen Job benötige ich davon nur "wenig", mir unterstehen keine Mitarbeiter, ich muss nur wenig  programmieren.

Kollegen, allerdings mir B.Sc. erledigen die gleichen Aufgaben, wie ich, haben auch die Entgeldgruppe 10, aber andere Tätigkeitsbeschreibungen, weil es andere Ausschreibungen waren. Hier wird einer Höhergruppierung nichts im Weg stehen.

Mein Studium der Wirtschaftsinformatik (noch 3 Klausuren + Thesis) werde ich voraussichtlich in 2022 abschließen.

1. Lohnt es sich für mich in 2021 überhaupt einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, weil ich noch kein abgeschlossenes Studium habe? Lohnt es sich überhaupt noch in 2022, die Frist geht ja nur bis 31.12.2021?

2. Wenn ja, wie kann meine Argumentation für sein?

3. Ich verstehe das mit den Stufen nicht. Würde ich dann zu 01/2021 mit 11/3 beginnen? Ich hätte dann nur die nächsten netto weniger .... ich habe Kinder, bin Alleinerziehend, es zählt jeder cent.

Für die Beantwortung meiner Fragen bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Maja







Spid

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #1 am: 05.01.2021 05:58 »
Was für ein Antrag? Ergibt sich aus den geänderten Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe?

Eine Höhergruppierung aus E10/4 in E11 führt in Stufe 4.

WasDennNun

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #2 am: 05.01.2021 07:44 »
1. Lohnt es sich für mich in 2021 überhaupt einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, weil ich noch kein abgeschlossenes Studium habe? Lohnt es sich überhaupt noch in 2022, die Frist geht ja nur bis 31.12.2021?

2. Wenn ja, wie kann meine Argumentation für sein?

3. Ich verstehe das mit den Stufen nicht. Würde ich dann zu 01/2021 mit 11/3 beginnen? Ich hätte dann nur die nächsten netto weniger .... ich habe Kinder, bin Alleinerziehend, es zählt jeder cent.
Ob du durch die neue EGO in eine höhere EG kommst kann so nicht beurteilt werden.
Dafür müsste man deine auszuübenden Tätigkeiten und die daraus abgeleiteten Arbeitsvorgänge mit Zeitanteile kennen.

Das Studium ist zunächst irrelevant für die neue EG. Man kann im im Abschnitt 11 der neuen EGO auch in die EG13 kommen ohne Studium.

Von E10/4 mit 2 Monaten Stufenlaufzeit lohnt sich jede Höhergruppierung.

Es bedarf keiner Argumentation um aufgrund der neuen EGO eine HG zu erhalten.

Zunächst einmal ist es wohl so, dass der Tarifvertrag fehlerhaft ist und es keinerlei Antragserfordernis gibt, sondern eigentlich der AG von sich aus ab Januar das korrekte Entgelt entsprechend der aktuellen EGO zahlen müsste.
Allerdings war eigentlich der Wille der Tarifparteien, dass es eben eine Antragserfordernis gibt, damit nicht Leute höhergruppiert werden, bei denen es nachteilig ist. (z.B. von E11S4 zu E12S3 lohnt es sich ein lange Zeit nicht).
Die haben halt beim Vertragstext geschlammpert.

Die mir bekannte AGs werden jedoch so verfahren, dass niemand nach der neuen EGO eingruppiert wird. Erst wenn sie den formlosen Antrag stellen, wird die Entgeltzahlung entsprechend angepasst.


und zu guter Letzt:
Diesen Zeitpunkt nutzen und den AG die Pistole auf die Brust setzen und ihm mitteilen, welches Entgelt man ab dem 1.1. erwartet und bei Nichterfüllung der Wünsche sich auf der Suche nach einem neuem AG begeben, der gewillt ist entsprechend zu zahlen.
Denn jetzt ist die Chance (auch für den AG) das beide Seiten sich eine für beide einvernehmliche Rechtsmeinung über die Eingruppierung bilden.
Ob es die korrekte EG ist, kann dem AN egal sein, denn den interessiert ja meistens nur das ausgezahlte Entgelt, wie der AG dahin kommt innerhalb des Tarifes, kann er ja dem AG überlassen.

WasDennNun

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #3 am: 05.01.2021 07:47 »
Was für ein Antrag?
Den von denen die AG und die AN ausgehen, dass es ihn gibt. Erläuterung s.o.

Spid

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #4 am: 05.01.2021 07:51 »
Also ein gefühlter und damit unbeachtlicher Antrag.

WasDennNun

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #5 am: 05.01.2021 10:23 »
Ja, wenn nicht irgendwann ein Gericht den Willen der Tarifparteien anders interpretiert als du.

florena

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #6 am: 05.01.2021 11:22 »
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Es geht ja um Änderungen für die Beschäftigten im IT-Bereich ab dem 1. Januar 2021!

In anderen Forenbeiträgen habe ich gelesen, dass man von 10/4 auf 11/3 zurückfällt, der Break-Even erst nach 10 - 12 Jahren erreicht ist.

@Spid schreibt: "Eine Höhergruppierung aus E10/4 in E11 führt in Stufe 4."

Was denn nun? Genau, das ist mir unklar! Ich hatte die neue EGO so verstanden, dass ich dann zum 01.01.2021 in 11/3 anfangen würde.


Laut unserem Dezernatsleiter müssen wir Anträge auf eine Höhergruppierung stellen, wenn nicht, bleibt alles beim Alten.

Ja, es kommt auf die Tätigkeiten an, doch bevor ich diesen Antrag stelle, möchte ich wissen, was ich verdiene.

Liebe Grüße
Maja

Spid

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #7 am: 05.01.2021 11:27 »
Die EGO regelt keine Höhergruppierungen noch wäre sie neu. Forenbeiträge, die behaupten, eine Höhergruppierung von E10/4 führe in E11/3, sind schlicht falsch.

WasDennNun

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Antw:TV-L Beschäftigte in der IT, Höhergruppierung, Stufen
« Antwort #8 am: 05.01.2021 12:41 »
In anderen Forenbeiträgen habe ich gelesen, dass man von 10/4 auf 11/3 zurückfällt, der Break-Even erst nach 10 - 12 Jahren erreicht ist.
Bullshit.
Von E11S4 kommt man in die E12S3
Das haste vielleicht gelesen.
Zitat
@Spid schreibt: "Eine Höhergruppierung aus E10/4 in E11 führt in Stufe 4."

Was denn nun? Genau, das ist mir unklar! Ich hatte die neue EGO so verstanden, dass ich dann zum 01.01.2021 in 11/3 anfangen würde.
Wo steht denn das, wer behauptet das.
E10s4 führt zu E11s4
man kommt in die Stufe, die grösser/gleich dem aktuellen Entgelt ist.
Zitat
Laut unserem Dezernatsleiter müssen wir Anträge auf eine Höhergruppierung stellen, wenn nicht, bleibt alles beim Alten.
Ja, so werden es die meisten AGs handhaben, obwohl tariflich wohl nicht korrekt.
Zitat
Ja, es kommt auf die Tätigkeiten an, doch bevor ich diesen Antrag stelle, möchte ich wissen, was ich verdiene.
Das ist klug, aber um zu wissen was du verdienen wirst, musst du wissen wo deinen Tätigkeiten in der neuen EGO zu finden sind.
Das kann auch E12s3 oder E13s3 sein. (Achtung weniger JSZ)
Unwahrscheinlich ist jedoch E9bs4