Autor Thema: Elternzeit-Fragen  (Read 1733 times)

carriegross

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Elternzeit-Fragen
« am: 27.12.2020 14:57 »
Hallo,

ab wann beginnt der Kündigungsschutz, wenn man am 28.12.20 die Elternzeit ab dem 15.02.21 mitteilt?

Bei Geburten ab 2015 dürfen doch die zwei Partnermonate auf drei freie Abschnitte aufgeteilt werden, oder!?

Müssen die drei Abschnitte zetlich getrennt sein oder können die z. B. auch direkt hintereinander sein, z. B.

01.04. - 30.04.
01.05. - 14.05.
und dann noch
01.07. - 14.07

?

Oder müssen diese zwei Monate auch als volle Monate genommen werden und nicht einmal sechs und dann nochmal zwei Wochen?

Dankeschön.

LG

Pukki

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Antw:Elternzeit-Fragen
« Antwort #1 am: 05.01.2021 14:03 »
Soweit ich weiß,

  • gilt der Kündigungsschutz für den Zeitraum 8 Wochen vor der Elternzeit,
  • gelten Abschnitte nur dann als Abschnitte, wenn du zwischendurch gearbeitet hast (bis 30.04. und ab 01.05. gingen also nicht) und
  • musst du nicht zwingend volle Monate nehmen. Zumindest sieht das BEEG keine Mindestzeiträume vor sondern spricht davon, dass Elternzeit auch anteilig genommen werden kann.