Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Änderungsvertrag ablehnen?
WasDennNun:
--- Zitat von: Jack Walsh am 05.01.2021 16:32 ---Tatsächlich ausgeübt habe ich sowohl vor der Überprüfung als auch nach der Überprüfung bereits höherwertige Tätigkeiten
--- End quote ---
Klingt so als ob du "illegal" höherwertige Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass diese dir von deinem AG zugewiesen worden wären.
Wie wurden diese dir zugewiesen? Und wie deine vorherigen?
Auf Zuruf?
Von irgendeiner Führungskraft, die nicht befugt ist Arbeitsverträge zu ändern?
Hast du irgendwo einen Nachweis darüber, was deine aktuellen auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind?
Momentan müsstest du tunlichst nur noch das machen was du vorher gemacht hast, da du ja ansonsten der Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeiten zustimmst.
Isie:
Da du in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehst, steht dir der Rechtsbehelf Widerspruch nicht zur Verfügung. Aber eventuell ist deinem Arbeitgeber die Rechtslage im Tarifrecht nicht klar, also teile ihm mit, dass du zurzeit keine höherwertige Tätigkeit übernehmen möchtest (und einen entsprechenden Änderungsvertrag nicht unterschreiben wirst).
Jack Walsh:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.01.2021 16:54 ---Von irgendeiner Führungskraft, die nicht befugt ist Arbeitsverträge zu ändern?
Hast du irgendwo einen Nachweis darüber, was deine aktuellen auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind?
--- End quote ---
Ja, ich habe eine aktuell gültige, offizielle TD und ja, die höherwertigen Arbeiten wurden mir nicht von der Personalabteilung zugewiesen sondern letztlich durch Vorgesetzte/deren Stellvertreter oder die Stellvertreter der Stellvertreter oder auch weitere Personen auf Zuruf weil die Arbeiten erledigt werden müssen und kein anderer da ist, Stellen unbesetzt sind u.v.m..
WasDennNun:
Dann solltest du ab sofort auch nur noch diese Dinge machen die in der TD stehen und fordern, dass dir die höherwertigen Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen werden (bis zu den entsprechenden Stellenbesetzungen) und du damit in deiner alten EG und Stufe bleibst, aber mehr Geld erhältst.
das minimal höhere Gehalt wiegt für mich die höhere Verantwortung
Dir ist aber klar, dass du jetzt die Verantwortung trägst ohne irgendwas zu bekommen.
(Von welcher EG zu welcher geht es denn hier?)
Davon ab, könnte der AG dich jetzt auch abmahnen weil du Dinge tust, die dir nicht übertragene wurden.
Auch wäre ein Deal: neue höhere EG wird dir "rückwirkend" Übertragen von Anfang an (dann bleibt es bei den Stufenverlauf)
andreb:
Stimme WasDennNun zu ...
Haben Sie das irgendwie schriftlich, dass der Vorgesetzte Ihnen die höherwertigen Aufgaben aufgegeben hat (ich spreche mit Absicht nicht von übertragen)
Würde spontan sagen, dass Sie sogar die Möglichkeit haben einen Anspruch auf die Zulage im Rahmen der Ausschlussfrist geltend zu machen.
Des Weiteren wäre folgende Möglichkeit ebenfalls gegeben. Dies jedoch in Abhängigkeit Ihrer bisherigen Laufzeit in der momentanen Stufe. Vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an denen Sie die neue Stufe erreichen würden. Jedoch nur dann, wenn es sich um wenige Monate handelt. Bei Jahren bis zur nächsten Stufe, siehe Vorredner.
Außerdem liegt ja mittlerweile sogar eine Haushaltsstelle für die Höhergruppierung vor. Da Frage ich mich nun, wieso Ihnen die höherwertige Tätigkeit nicht schon vorher übertragen worden ist ?! Ich gehe davon aus, dass dies Ihrer pers.bearb. Stelle gänzlich unbekannt war.
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