Autor Thema: Stellenwechsel  (Read 2774 times)

Mariposa763

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Stellenwechsel
« am: 05.01.2021 14:05 »
Hallo zusammen,

ich bin derzeit unbefristet zu 100% bei einer Uni beschäftigt.
An einer anderen Uni im gleichen Bundesland gibt es eine für mich interessante 50%-Stelle, sodass ich mir überlegt hatte, ob ich nicht beide Tätigkeiten zu je 50% kombinieren kann.
Meine Frage dazu wäre, ob ich einen Anspruch habe, bei meiner bisherigen Uni die Arbeitszeit um 50% zu reduzieren, und falls ja, wie schnell das möglich wäre.
Da die Stelle beim gleichen Dienstherren wäre, dürfte es ja keine Kündigungsfrist geben, oder?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Spid

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 05.01.2021 14:05 »
Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 05.01.2021 14:20 »
Oder Dienstherr (haben nur Beamte) durch Arbeitgeber ersetzen.

So wissen wir nicht was Sache ist.

Pukki

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 05.01.2021 14:33 »
Vermutlich eher Zweiteres, da ja auch noch eine Kündigungsfrist ins Spiel gebracht wurde.

Mariposa763

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 05.01.2021 16:03 »
Oder Dienstherr (haben nur Beamte) durch Arbeitgeber ersetzen.

So wissen wir nicht was Sache ist.
Mein Fehler, es geht tatsächlich um den Arbeitgeber, ich bin nicht verbeamtet.

Spid

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 05.01.2021 16:06 »
Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?

Mariposa763

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #6 am: 06.01.2021 20:19 »
Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?
Der Gedanke war, von 100% bei Uni A auf 50% bei derselben Uni und 50% bei Uni B im selben Land zu wechseln.
Ist das dann ein normaler Stellenwechsel wie in der freien Wirtschaft inkl. Kündigungsfrist oder kann man zwischen verschiedenen Einrichtungen innerhalb des selben Landes-Arbeitgeber einfacher wechseln und besteht da überhaupt Anspruch drauf?

Spid

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #7 am: 06.01.2021 20:27 »
Was ist diese „freie Wirtschaft“, in der man für eine Tätigkeitsänderung beim selben AG bei diesem kündigen normalerweise kündigen muß? Weder im öffentlichen Dienst noch in der Privatwirtschaft ist das normal.

Ein Anspruch auf irgendwas ist nicht zu erkennen.

Handelt es sich überhaupt um ein Bundesland, in dem die Hochschulen keine eigenständigen AG sind und die AN Beschäftigte des Landes sind?

WasDennNun

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #8 am: 07.01.2021 08:50 »
Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?
Der Gedanke war, von 100% bei Uni A auf 50% bei derselben Uni und 50% bei Uni B im selben Land zu wechseln.
Ist das dann ein normaler Stellenwechsel wie in der freien Wirtschaft inkl. Kündigungsfrist oder kann man zwischen verschiedenen Einrichtungen innerhalb des selben Landes-Arbeitgeber einfacher wechseln und besteht da überhaupt Anspruch drauf?
Es ist doch beides - nach deiner Aussage - der gleiche Arbeitgeber.
Es ist doch dann nur so, dass dein Arbeitgeber dich zu 50% dort und zu 50% da einsetzt.
Ob er das machen will bleibt ihm überlassen, ein Anrecht darauf hast du nicht.

Auch in der freien Wirtschaft wäre es nichts anderes, wenn die Sparkasse dich zu 50% in Filiale A und zu 50% in B einsetzt.

2strong

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Antw:Stellenwechsel
« Antwort #9 am: 07.01.2021 09:50 »
Es ist doch noch gar nicht geklärt, ob die Beschäftigten der Hochschule vorliegend Beschäftigte des Landes sind. Nur dann wäre ein einheitlicher Arbeitgeber gegeben. Sind die Hochschulen dagegen KöR, sind es unterschiedliche Arbeitgeber.