Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stellenwechsel

<< < (2/2)

Spid:
Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?

Mariposa763:

--- Zitat von: Spid am 05.01.2021 16:06 ---Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?

--- End quote ---
Der Gedanke war, von 100% bei Uni A auf 50% bei derselben Uni und 50% bei Uni B im selben Land zu wechseln.
Ist das dann ein normaler Stellenwechsel wie in der freien Wirtschaft inkl. Kündigungsfrist oder kann man zwischen verschiedenen Einrichtungen innerhalb des selben Landes-Arbeitgeber einfacher wechseln und besteht da überhaupt Anspruch drauf?

Spid:
Was ist diese „freie Wirtschaft“, in der man für eine Tätigkeitsänderung beim selben AG bei diesem kündigen normalerweise kündigen muß? Weder im öffentlichen Dienst noch in der Privatwirtschaft ist das normal.

Ein Anspruch auf irgendwas ist nicht zu erkennen.

Handelt es sich überhaupt um ein Bundesland, in dem die Hochschulen keine eigenständigen AG sind und die AN Beschäftigte des Landes sind?

WasDennNun:

--- Zitat von: Mariposa763 am 06.01.2021 20:19 ---
--- Zitat von: Spid am 05.01.2021 16:06 ---Wenn es sich um denselben AG handelte, inwiefern würdest Du Deine Arbeitszeit reduzieren, wenn Du weiterhin zu 100% arbeitest?

--- End quote ---
Der Gedanke war, von 100% bei Uni A auf 50% bei derselben Uni und 50% bei Uni B im selben Land zu wechseln.
Ist das dann ein normaler Stellenwechsel wie in der freien Wirtschaft inkl. Kündigungsfrist oder kann man zwischen verschiedenen Einrichtungen innerhalb des selben Landes-Arbeitgeber einfacher wechseln und besteht da überhaupt Anspruch drauf?

--- End quote ---
Es ist doch beides - nach deiner Aussage - der gleiche Arbeitgeber.
Es ist doch dann nur so, dass dein Arbeitgeber dich zu 50% dort und zu 50% da einsetzt.
Ob er das machen will bleibt ihm überlassen, ein Anrecht darauf hast du nicht.

Auch in der freien Wirtschaft wäre es nichts anderes, wenn die Sparkasse dich zu 50% in Filiale A und zu 50% in B einsetzt.

2strong:
Es ist doch noch gar nicht geklärt, ob die Beschäftigten der Hochschule vorliegend Beschäftigte des Landes sind. Nur dann wäre ein einheitlicher Arbeitgeber gegeben. Sind die Hochschulen dagegen KöR, sind es unterschiedliche Arbeitgeber.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version