Autor Thema: Neue Stufenzuordnung rückwirkend trotz Neueinstellung  (Read 1646 times)

Doraymefayzo

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Hallo!

leider wusste ich nicht, wie ich den Betreff anders formulieren sollte.

Folgende Situation: ein Kollege hat zu Jahresbeginn neu bei uns angefangen. Auf Grund seiner beruflichen Erfahrung wurde für ihn die Erfahrungsstufe 4 beantragt (ich dachte tatsächlich, das es max. bis 3 geht) und außerdem so, als ob er schon ein halbes Jahr bei uns arbeiten würde.

Ist das überhaupt möglich und auch rechtens?

Spid

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Antw:Neue Stufenzuordnung rückwirkend trotz Neueinstellung
« Antwort #1 am: 05.01.2021 14:14 »
Ja.

WasDennNun

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Antw:Neue Stufenzuordnung rückwirkend trotz Neueinstellung
« Antwort #2 am: 05.01.2021 14:18 »

Ist das überhaupt möglich und auch rechtens?
Das könnten z.B. förderliche Zeiten sein, die dem Kollegen da angerechnet wurden.
Einfach mal unter §16 schauen, was es da so für Möglichkeiten gibt.

BTW rechtens wäre es auch ihm einfach ein beliebiges Entgelt zu geben, aber in diesem Fall ist es sogar tarifrechtlich vorgesehen, dass man so etwas macht/machen kann.

Doraymefayzo

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Antw:Neue Stufenzuordnung rückwirkend trotz Neueinstellung
« Antwort #3 am: 05.01.2021 15:19 »
Danke für Eure Antworten.