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Coronasonderzahlung und LOB

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drwatson:
Folgende Situation:

Mitarbeiter erhält im Normalfall mit dem Dezembergehalt sowohl LOB als auch Coronasonderzahlung in jeweils voller Höhe.

Jetzt hat der Mitarbeiter zum 01.12 seine Altersteilzeit (Blockmodell) begonnen und mit der Abrechnung jeweils nur die Hälfte der jeweiligen Zahlungen erhalten.

Ist das so korrekt?

Spid:
Für die Corona Sonderzahlung sind die Umstände am 01.10.20 maßgeblich. LOB ist in der Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt.

drwatson:
Für die Corona Zahlung also der § 2 Abs.2 Satz 5 des Tarifvertrages über die einmalige Sonderzahlung.

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