Autor Thema: Höhergruppierung mit Auslassen einer Stufe: Garantiebetrag  (Read 2879 times)

dupduppub

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Hallo Zusammen,

bei einer Höhergruppierung von EG 12.3 auf EG 14 ist der Weg nach der Tabelle auf diesen Seiten: 12.3 -> EG 13.3 -> 14.2.

 
Ist für den Schritt 13.3->14.2 der Garantiebetrag iHv. 180€ anzuwenden?

Viele Grüße und Danke


Spid

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Nein.

dupduppub

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Danke

Viele Grüße

Mrs Li

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Nein.

Hallo und Guten Tag,

darf ich fragen, ob das irgendwo explizit steht? Ich kann es nirgends finden.
Ich habe von 6.4 nach 9.2 gewechselt. Also 2 Gruppen "übersprungen".
M.E. wurde der Garantiebetrag ausgehandelt, um eine Gerechtigkeit gegenüber den Kommunen zu schaffen, wo bei Höhergruppierung die Erfahrungsstufe beibehalten wird. Danach wäre es doch nur logisch, den Garantiebetrag genau wie die Gruppierung auch einzeln zu betrachten.
Also 6/4 -> 7/4 (Garantiebetrag 100€) -> 8/3 (Garantiebetrag 100€) -> 9/2 (Garantiebetrag 180€). Das entspräche in etwa der Stufe 9/4.
Ich meine auch, das so in einem anderen Beitrag, allerdings nicht für TV-L, gelesen zu haben.

Viele Grüße 



Spid

  • Gast
§17 Abs. 4 Satz 2 TV-L

Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich, Erfahrungsstufen gibt es weder im TVÖD noch im TV-L und der Garantiebetrag im TV-L ist deutlich älter als die stufengleiche Höhergruppierung im TVÖD.