Guten Tag,
auch wenn die Antwort(en) auf meine Sachverhalt nicht im TvÖD-Bund zu finden sind und ich somit (Asche auf mein Haupt) das falsche Forum nutze, schildere ich den Sachverhalt trotzdem weil die Institution um die es geht, unter den Geltungsbereich des besagten TV fällt:
Es ist eine E 10 Stelle gemäß des allgemeinen Teils der EntgO ausgeschrieben. Neben den fachlichen Voraussetzungen ist laut Anforderungsprofil "unabdingbar", dass der Bewerbende seit min. 24 Monaten Tätigkeiten der EG 9c wahrnimmt. Nun ja....
Der interne Kollege X (bereits E 10) eines anderen Referates bewirbt sich und erhält eine Absage mit dem Tenor: Sie erfüllen die "unabdingbaren Voraussetzungen" (also 24 Monate in E 9c - nee, er ist ja schon ewig in E 10) nicht und sind daher "nicht bewerbungsberechtigt" ....
Eure Meinung dazu?!