Stimme WasDennNun zu ...
Haben Sie das irgendwie schriftlich, dass der Vorgesetzte Ihnen die höherwertigen Aufgaben aufgegeben hat (ich spreche mit Absicht nicht von übertragen)
Würde spontan sagen, dass Sie sogar die Möglichkeit haben einen Anspruch auf die Zulage im Rahmen der Ausschlussfrist geltend zu machen.
Des Weiteren wäre folgende Möglichkeit ebenfalls gegeben. Dies jedoch in Abhängigkeit Ihrer bisherigen Laufzeit in der momentanen Stufe. Vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an denen Sie die neue Stufe erreichen würden. Jedoch nur dann, wenn es sich um wenige Monate handelt. Bei Jahren bis zur nächsten Stufe, siehe Vorredner.
Außerdem liegt ja mittlerweile sogar eine Haushaltsstelle für die Höhergruppierung vor. Da Frage ich mich nun, wieso Ihnen die höherwertige Tätigkeit nicht schon vorher übertragen worden ist ?! Ich gehe davon aus, dass dies Ihrer pers.bearb. Stelle gänzlich unbekannt war.