Autor Thema: Änderungsvertrag ablehnen?  (Read 8705 times)

Jack Walsh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Änderungsvertrag ablehnen?
« am: 05.01.2021 11:34 »
Mein Arbeitgeber möchte nach einer erfolgten Arbeitsplatzüberprüfung den Arbeitsvertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Überprüfung ändern (Bund/Höhergruppierung). Aus verschiedenen Gründen möchte ich das nicht, u.a. wegen der Stufenlaufzeit, das minimal höhere Gehalt wiegt für mich die höhere Verantwortung nicht auf. Kann ich die Änderung ablehnen und welche Folgen kann eine Ablehnung haben?

Vielen Dank vorab für Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #1 am: 05.01.2021 11:37 »
Ja. Grundsätzlich keine.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #2 am: 05.01.2021 12:58 »
Allerdings ist es ja so, dass dein AG sich eine neue Rechtsmeinung über deine Eingruppierung gemacht hat.
Haben sich zu einem Zeitpunkt X deine auszuübenden Tätigkeiten geändert?
Falls nein, dann brauchst du dir ja wegen der Stufen keine Sorgen machen, die bleiben dann ja gleich und nur die EG ändert sich.
Falls ja,
Dann hast du der Änderung ja durch Übernahme der (höherwertigen?) Tätigkeiten zugestimmt und ab diesem Zeitpunkt bist du entsprechend Höhergruppiert. Änderung am AV benötigt man nicht.
Stufenlaufzeit fängt bei Null an.

Alternative: Du widersprichst dieser neuen Tätigkeiten (und der AG akzeptiert dies)  und bekommst halt die alten oder andere neu zugewiesen.

Der Zeitpunkt der Überprüfung ist irrelevant. Entscheidend ist die Übertragung der neuen Tätigkeiten durch den AG.

Jack Walsh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #3 am: 05.01.2021 16:32 »
Danke für die Antworten.

Die auszuübenden Tätigkeiten sollen ebenfalls rückwirkend zum Monat der Überprüfung geändert werden. Eine neue Tätigkeitsdarstellung soll ich noch bekommen, zunächst habe ich nur schriftlich den Änderungsvertrag.

Tatsächlich ausgeübt habe ich sowohl vor der Überprüfung als auch nach der Überprüfung bereits höherwertige Tätigkeiten (1 bis 2 Ebenen an Vorgesetzten nicht besetzt, relativ neuer Bereich in der Behörde, Vieles noch in der Findung und nicht geregelt).

Gibt es eine Frist für den Widerspruch gegen die neuen Tätigkeiten und ab wann läuft diese, ab Aushändigung der neuen Tätigkeitsdarstellung? Muss man das begründen und kann ich mich dann darauf zurückziehen die Tätigkeiten tatsächlich auszuüben, die mir bisher übertragen waren, aber nicht mehr die höherwertigen Tätigkeiten?

Spid

  • Gast
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #4 am: 05.01.2021 16:36 »
Dir wird doch nunmehr erst eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung angeboten. Diese mußt Du einfach nur ablehnen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #5 am: 05.01.2021 16:54 »
Tatsächlich ausgeübt habe ich sowohl vor der Überprüfung als auch nach der Überprüfung bereits höherwertige Tätigkeiten
Klingt so als ob du "illegal" höherwertige Tätigkeiten übernommen hast, ohne dass diese dir von deinem AG zugewiesen worden wären.

Wie wurden diese dir zugewiesen? Und wie deine vorherigen?
Auf Zuruf?
Von irgendeiner Führungskraft, die nicht befugt ist Arbeitsverträge zu ändern?
Hast du irgendwo einen Nachweis darüber, was deine aktuellen auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind?

Momentan müsstest du tunlichst nur noch das machen was du vorher gemacht hast, da du ja ansonsten der Übertragung dieser höherwertigen Tätigkeiten zustimmst.

Isie

  • Gast
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #6 am: 05.01.2021 17:02 »
Da du in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehst, steht dir der Rechtsbehelf Widerspruch nicht zur Verfügung. Aber eventuell ist deinem Arbeitgeber die Rechtslage im Tarifrecht nicht klar, also teile ihm mit, dass du zurzeit keine höherwertige Tätigkeit übernehmen möchtest (und einen entsprechenden Änderungsvertrag nicht unterschreiben wirst).

Jack Walsh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #7 am: 05.01.2021 17:23 »
Von irgendeiner Führungskraft, die nicht befugt ist Arbeitsverträge zu ändern?
Hast du irgendwo einen Nachweis darüber, was deine aktuellen auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten sind?

Ja, ich habe eine aktuell gültige, offizielle TD und ja, die höherwertigen Arbeiten wurden mir nicht von der Personalabteilung zugewiesen sondern letztlich durch Vorgesetzte/deren Stellvertreter oder die Stellvertreter der Stellvertreter oder auch weitere Personen auf Zuruf weil die Arbeiten erledigt werden müssen und kein anderer da ist, Stellen unbesetzt sind u.v.m..


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #8 am: 05.01.2021 18:52 »
Dann solltest du ab sofort auch nur noch diese Dinge machen die in der TD stehen und fordern, dass dir die höherwertigen Tätigkeiten nur vorübergehend übertragen werden (bis zu den entsprechenden Stellenbesetzungen) und du damit in deiner alten EG und Stufe bleibst, aber mehr Geld erhältst.


das minimal höhere Gehalt wiegt für mich die höhere Verantwortung
Dir ist aber klar, dass du jetzt die Verantwortung trägst ohne irgendwas zu bekommen.
(Von welcher EG zu welcher geht es denn hier?)

Davon ab, könnte der AG dich jetzt auch abmahnen weil du Dinge tust, die dir nicht übertragene wurden.

Auch wäre ein Deal: neue höhere EG wird dir "rückwirkend" Übertragen von Anfang an (dann bleibt es bei den Stufenverlauf)

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #9 am: 05.01.2021 20:28 »
Stimme WasDennNun zu ...

Haben Sie das irgendwie schriftlich, dass der Vorgesetzte Ihnen die höherwertigen Aufgaben aufgegeben hat (ich spreche mit Absicht nicht von übertragen)

Würde spontan sagen, dass Sie sogar die Möglichkeit haben einen Anspruch auf die Zulage im Rahmen der Ausschlussfrist geltend zu machen.

Des Weiteren wäre folgende Möglichkeit ebenfalls gegeben. Dies jedoch in Abhängigkeit Ihrer bisherigen Laufzeit in der momentanen Stufe. Vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an denen Sie die neue Stufe erreichen würden. Jedoch nur dann, wenn es sich um wenige Monate handelt. Bei Jahren bis zur nächsten Stufe, siehe Vorredner.

Außerdem liegt ja mittlerweile sogar eine Haushaltsstelle für die Höhergruppierung vor. Da Frage ich mich nun, wieso Ihnen die höherwertige Tätigkeit nicht schon vorher übertragen worden ist ?! Ich gehe davon aus, dass dies Ihrer pers.bearb. Stelle gänzlich unbekannt war.


Spid

  • Gast
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #10 am: 05.01.2021 20:30 »
Was sollte eine vorübergehende Übertragung bis zum Erreichen der nächsten Stufe bringen?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #11 am: 05.01.2021 20:48 »
Ist da nicht das Konstrukt denkbar:
vorübergehende Übertragung
Stufenanstieg
Ende vorübergehende Übertragung
Man macht wieder seinen alten Kram.
Ein Monat (ein Tag?) bleibt die hW Arbeit liegen.
Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten.
Ergebnis:
HG auf Basis der höheren Stufe?

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #12 am: 05.01.2021 20:53 »
Was sollte eine vorübergehende Übertragung bis zum Erreichen der nächsten Stufe bringen?

Stufenaufstieg mit der alten EGr mitnehmen, dann Höhergruppierung. Somit hätte man die bisherige Stufenlaufzeit „gerettet“.
Da jedoch keine konkreten Angaben vom Threadersteller vorliegen, ist das hier leider hätte-hätte...


Spid

  • Gast
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #13 am: 05.01.2021 21:12 »
Unfug. Dem steht die PE zu §17 Abs. 4 TVÖD entgegen.

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 194
Antw:Änderungsvertrag ablehnen?
« Antwort #14 am: 05.01.2021 21:50 »
Okay, die PE habe ich vergessen zu beachten.
Im unmittelbaren Anschluss kann man, wenn man dies irgendwie begründet, sicherlich irgendwie umgehen.

Naja, ohne konkrete Angaben bringt das weitere Diskutieren nichts.