Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

"nicht bewerbungsberechtigt"

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2strong:
Na ja, ob das so offenkundig ist. Angegriffen wurde es jedenfalls nicht, jedenfalls nicht erfolgreich.

Lars73:
M.E. könnte man grundsätzlich die Möglichkeit einer Höhergruppierung ausschreiben. Diese könnte denn bezogen auf die vorhandene freie Wertigkeit auf Beschäftigte in der E9c eingeschränkt werden. Dies mit einer konkreten Einsatzstelle zu koppelt und da Bewerber in der E10 auszuschließen erscheint mir rechtlich schwierig.

Allerdings kann die interne Kollegin kaum die konkrete Aufgabe erstreiten. Personalrat oder Gericht könnten wohl einen Abbruch des Verfahrens erzwingen. In der Neuausschreibung darf sie sich dann bewerben. Selbst im Erfolgsfall könnte der Arbeitgeber sie dann trotzdem mit anderen E10 Aufgaben betrauen. (Also z.B. ihren bisherigen.)

Bzw. an der Ausschreibung für eine Höhergruppierung kann sie sich dann nicht beteiligen und der Arbeitgeber entscheidet dann wo er die die neue E10-Kraft einsetzt.

2strong:
Ich möchte nicht ausschließen, dass beispielsweise Ziele der Personalentwicklung eine entsprechende Eingrenzung auf "Beförderungsbewerber" rechtfertigen können.

was_guckst_du:
...so ist es...man muss das dann aber auch in der Ausschreibung entsprechend  begründen...

2strong:
Ja, davon gehe ich auch aus. Begründung "nachschieben", wenn einem die Bewerberlage nicht passt, dürfte rechtswidrig sein.

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