Autor Thema: [Allg] Betriesbwirt VWA  (Read 2426 times)

Käthe1

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[Allg] Betriesbwirt VWA
« am: 06.01.2021 18:32 »
Hallo Zusammen, hat jemand praktische Erfahrung mit folgender Konstelation: Einstig in die QE2 Mittlerer nicht technischer Dienst Verwaltung und Finanzen. Vorbildung: kaufm. Berufsaufsbildung + Betriebswirt VWA +  Ada-Schein + Angesteller im öffentlichen Dienst. Es schein alles auf Ermessensentscheidung des Dienstherren rauszulaufen. Kann jemand konkret was zur Anerkennung des Betrieswirts VWA sagen? Hat jemand Infos zu möglichen Gerichtsentscheidungen in dem Kontex?
https://www.w-vwa.de/studium/betriebswirt.html wird immer noch mit " Staatlich geprüfte Techniker, Industrie- und Handwerksmeister sowie Angehörige des gehobenen und höheren Dienstes mit mindestens einjähriger Berufspraxis, bei der kaufmännische bzw. wirtschaftliche Kenntnisse erforderlich sind" geworben. Vielen Dank für Konkrete Infos und/oder Anlaufstellen!

« Last Edit: 07.01.2021 04:45 von Admin2 »

Jockel

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Antw:[Allg] Betriesbwirt VWA
« Antwort #1 am: 08.01.2021 13:39 »
VWA-Abschlüsse werden schon selten als tariflich relevant eingestuft. Dass irgendein Land sie als laufbahnrechtlich relevant anerkennt, wäre mir neu. VWA ist Zeit- und Geldverschwendung wenn der Blick auf die Karriere geht.

Alexandra112

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Antw:[Allg] Betriesbwirt VWA
« Antwort #2 am: 10.01.2021 16:13 »
So ganz würde ich die VWA nicht auf null runterstufen.
Ich habe meine Qualifizierungsmaßnahmen (§ 22 LBG BW) bei der VWA erworben.
LG Alex