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paar Fragen Unklarheiten mD gD Bezahlung Eingruppierung

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Häsin:
Hallo zusammen,
mich beschäftigen paar Fragen. Ich bin im mD angestellt und arbeite ca 30 Prozent Tätigkeiten des gD ab. Gerne würde ich danach eingruppiert werden, was schwierig ist. Mir wird gesagt, mit einem Abschluss als Meister fehlen die Voraussetzungen zum gD. Trotzdem erledige ich Aufgaben des gD. Verstehe nicht dass ich einerseits zu doof dafür sein soll und andererseits die Aufgaben übertragen bekomme, was ja beweist das es nicht an der Kenntnis liegt? Wie soll ich mich verhalten? Kollegen mit gleicher Ausbildung würden in den vergangenen Jahren zum gD zugelassen. Der TVL hat sich ja diesbezüglich nicht geändert Aber unser Personalverantwortlicher....
Weiterhin die Frage, was passiert wenn ich die Arbeit der 30%Jahresschnitt so lege, dass ich z. B. einen Monat nur Arbeit des gD erledige. Muss ich da das Geld bekommen?
Vielleicht versteht jemand mein Anliegen und kann mir helfen. Leider sind wir in einem speziellen Teil des Anhang einsortiert und nicht im allgemeinen Teil. Danke im Voraus!

Spid:
Es gibt bei TB weder gD noch mD. Das sind Beamtenlaufbahnen und für TB ohne Bedeutung.

Lars73:
Welcher Abschnitt der Entgeltordnung trifft zu? Um welche Eingruppierungen geht es?

Häsin:
Soweit klar dass es B Laufbahnen sind... Aber in unseren Stellenausschreibungen steht immer drin... Vormals gD bzw mD.... Es geht mir nicht um Begriffe sondern um den Inhalt

Kaiser80:

--- Zitat von: Häsin am 07.01.2021 12:13 ---Soweit klar dass es B Laufbahnen sind... Aber in unseren Stellenausschreibungen steht immer drin... Vormals gD bzw mD.... Es geht mir nicht um Begriffe sondern um den Inhalt

--- End quote ---
Aber ohne die korrekten Begriffe und ohne (echten, korrekten und konkreten) Inhalt können deine Fragen nicht beantwortet werden.

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