Autor Thema: Freiberufliche Nebentätigkeit  (Read 4211 times)

Sozialarbeiter

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Freiberufliche Nebentätigkeit
« am: 11.12.2020 18:57 »
Moin,
ich bin Angestellter. TVL findet Anwendung.
Soweit ich weiß, muss ich Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber melden, da dieser dies grundsätzlich genehmigen muss. In der Vergangenheit hatte ich schon Mal kurze Minijobs (jeweils für wenige Tage als Freundschaftsdienste) als Nebentätigkeit, die ich im Vorwege angemeldet habe. Diese wurden genehmigt. Soweit war das bisher auch kein Problem.
Wie sieht das mit einer freiberuflichen Tätigkeit aus, die ich ja nicht mit einem Arbeitsvertrag belegen kann und auch noch nicht sagen kann, welchen Umfang diese annehmen wird (hängt ja auch von der Auftragslage ab...). Muss ich diese im Vorwege ebenfalls melden?

Gruß
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Spid

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 11.12.2020 19:04 »
Nebentätigkeitem unterliegen keinen Genehmigungsvorbehalt, sie sind lediglich anzuzeigen, wenn sie gegen Entgelt ausgeübt werden - unabhängig davon, ob sie in abhängiger Beschäftigung oder freiberuflich ausgeübt werden.

Sozialarbeiter

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #2 am: 11.12.2020 19:08 »
Top, Danke.
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Sozialarbeiter

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #3 am: 25.01.2021 17:36 »
Soweit so gut. Ich habe mit der Nebentätigkeit bereits begonnen und meinen Personalservice informiert. Die haben mir ein Formular geschickt, wo ich die Nebentätigkeit grob beschreiben sollte und mir von meinem direkten Vorgesetzten unterzeichnen lassen sollte. Das ist geschehen.

Nun habe ich ein Schrieb bekommen "Versagung der Ihnen angezeigten Nebentätigkeit" gemäß § 3 Abs. 4 TVL.
Neben viel Blabla wird vor allem das Argument genannt, die Nebentätigkeit könnte unter Umständen während meiner Kernarbeitszeit zwischen 9-15 Uhr anfallen. Dies ist auch soweit korrekt, da ich ggf. Gerichtstermine wahrnehmen müsste, die gerne mal zwischen 9 und 15 fallen. Allerdings habe ich das mit meinem direkten Vorgesetzen soweit abgeklärt. Soweit im Team die "Bereitschaft" gewährleistet ist, dürfte ich das mit unserem Gleitzeitguthaben so regeln, dass ich mal 2-3 Stunden fehle und dann wann anders nachhole. Nicht anders mache ich das bereits für die Uni, da ich nebenbei studiere, und die Seminare auch regelmäßig zwischen 9 und 15 Uhr stattfinden. Hier stört es den Personalservice auch nicht (oder sie wissen es einfach nicht).

Ist diese "Versagung" vom Personalservice also rechtens?
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Spid

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #4 am: 25.01.2021 17:41 »
Eine zeitliche Kollision stellt einen Versagensgrund dar.

Sozialarbeiter

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #5 am: 25.01.2021 18:28 »
Okay. Mögliche Konsequenzen bei Fortführung der Nebentätigkeit sind vermutlich Abmahnungen bis hin zur Kündigung?
Vorausgesetzt mein direkter Vorgesetzter würde dies dem Personalservice melden. Für ihn wäre es grundsätzlich ja möglich und abgesprochen ist es ja eigentlich.
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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #6 am: 25.01.2021 18:43 »
Ich hielte eine vorherige Abmahnung für entbehrlich, da der Versagung der Nebentätigkeit die Aufforderung zur Unterlassung des vertragswidrigen Verhaltens bereits immanent ist.

Dienstbeflissen

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #7 am: 25.01.2021 18:47 »
Am besten suchst du das Gespräch mit demjenigen der bei Euch das sagen hat.

Eine Nebentätigkeit für die die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen erforderlich ist kann durchaus auch horizonterweiternd sein, wenn man dort nicht gerade die Mülleimer leert.

Sozialarbeiter

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #8 am: 25.01.2021 18:56 »
Dann quatsch ich erstmal nochmal mit der Dame vom PS.. Mal gucken, vielleicht lässt sie sich ja dazu bewegen oder es lässt sich eine andere Lösung finden. Dann arbeite ich halt nur noch 4 statt 5 Tage oder so. Machen auch genug Kollegen im Haus.

Ach, in meiner jetzigen Tätigkeit bin ich auch regelmäßig bei Gericht. Ich wollte meine Erfahrungen nur nutzen, um mir ein zweites Standbein mit etwas "Taschengeld" vom Gericht aufzubauen.
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Dienstbeflissen

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #9 am: 25.01.2021 19:10 »
Wenn es um gutachterliche Tätigkeiten geht, ist eine Versagung schon recht außergewöhnlich.
Viel Erfolg.

WasDennNun

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #10 am: 25.01.2021 23:21 »
Dann arbeite ich halt nur noch 4 statt 5 Tage oder so. Machen auch genug Kollegen im Haus.
Und das ändert was an dem Problem?

Der Versagensgrund  bleibt der gleiche.

Sozialarbeiter

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #11 am: 26.01.2021 13:29 »
Wenn ich meiner Hauptbeschäftigung montags regulär nicht mehr nachgehe und so wie Samstag und Sonntag frei habe, besteht ja für Gerichtstermine an Montagen keine zeitliche Kollision mehr? Dann stünde ich dem Gericht in vivo nur für Montage zur Verfügung.
Und einige Kollegen im Haus, die regulär eine 4-Tage-Woche haben und keine 5-Tage-Woche tauschen auch regelmäßig mal den freien Tag durch.
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Organisator

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Antw:Freiberufliche Nebentätigkeit
« Antwort #12 am: 26.01.2021 14:18 »
Hauptsache die Teilzeit wird dir nicht auch noch vesagt...