Soweit so gut. Ich habe mit der Nebentätigkeit bereits begonnen und meinen Personalservice informiert. Die haben mir ein Formular geschickt, wo ich die Nebentätigkeit grob beschreiben sollte und mir von meinem direkten Vorgesetzten unterzeichnen lassen sollte. Das ist geschehen.
Nun habe ich ein Schrieb bekommen "Versagung der Ihnen angezeigten Nebentätigkeit" gemäß § 3 Abs. 4 TVL.
Neben viel Blabla wird vor allem das Argument genannt, die Nebentätigkeit könnte unter Umständen während meiner Kernarbeitszeit zwischen 9-15 Uhr anfallen. Dies ist auch soweit korrekt, da ich ggf. Gerichtstermine wahrnehmen müsste, die gerne mal zwischen 9 und 15 fallen. Allerdings habe ich das mit meinem direkten Vorgesetzen soweit abgeklärt. Soweit im Team die "Bereitschaft" gewährleistet ist, dürfte ich das mit unserem Gleitzeitguthaben so regeln, dass ich mal 2-3 Stunden fehle und dann wann anders nachhole. Nicht anders mache ich das bereits für die Uni, da ich nebenbei studiere, und die Seminare auch regelmäßig zwischen 9 und 15 Uhr stattfinden. Hier stört es den Personalservice auch nicht (oder sie wissen es einfach nicht).
Ist diese "Versagung" vom Personalservice also rechtens?