Autor Thema: Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss  (Read 5129 times)

MiauMiau

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Guten Tag,

ich werde bald im Öffentlichen Dienst anfangen und habe im Februar meinen Termin zur Vertragsunterzeichnung. Anhand meiner Tätigkeitsnachweise (8 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft) wird dann meine Erfahrungsstufe festgesetzt. Bis wohin gibt es hier "Spielraum"? Ich lese meistens was, dass eine Erfahrungsstufe bei Neueinstellung zwischen 1-3 üblich ist.
Weiterhin ist für meine Stelle ein Bachelor Voraussetzung. Bei Stellenantritt werde ich noch nicht ganz fertig mit dem Bachelor sein (ca. 6 Wochen stehen noch aus). Werde ich dann solange in 9a eingruppiert?

Danke vorab!

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #1 am: 07.01.2021 13:32 »
Stufe 4.
Nein.

MiauMiau

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #2 am: 07.01.2021 13:36 »
Danke. Als ich meine Zusage erhalten habe hieß es am Telefon, dass ich - da ich die Voraussetzungen Bachelorabschluss ja noch nicht erfülle - Herabgruppiert werde bis ich offiziell mit dem Bachelor fertig bin.

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #3 am: 07.01.2021 13:49 »
Weder wäre E9a die nächstniedrigere Entgeltgruppe zu E10 noch besteht grundsätzlich diese Voraussetzung in der Person.

MiauMiau

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #4 am: 07.01.2021 13:56 »
Danke. Ich hatte das so verstanden, dass ab 9b der Bachelor Voraussetzung ist und demnach bin ich davon ausgegangen, dass ich für die paar Wochen in die 9a falle.

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #5 am: 07.01.2021 14:04 »
Nein.

WasDennNun

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #6 am: 07.01.2021 16:32 »
Danke. Ich hatte das so verstanden, dass ab 9b der Bachelor Voraussetzung ist und demnach bin ich davon ausgegangen, dass ich für die paar Wochen in die 9a falle.
Wer hat das gesagt mit der 9b und Bachelor?
Guckst du in die EGO siehst du was anderes.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf

Sofern man dir Tätigkeiten zuweisen will, die der Tätigkeiten eines Bachelor sind, dann wäre das hier die Entgeltgruppe:
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Also erkläre deinem AG, das du Tätigkeiten der Fallgruppe zwei zugewiesen bekommen möchtest, dann erhältst du auch das Entgelt EG10.
Sofern er dir aber Fg1 Tätigkeiten zuweisen will und nicht davon abrücken will und die Tätigkeiten in der Tat nicht Fg2 sind (was mir persönlich schwer fällt zu glauben.) dann würdest du eine Entgeltgruppe weniger erhalten (9b).

Der AG kann (muss aber nicht) dir förderliche Zeiten anerkennen und dich direkt mit der Stufe 4 beglücken. Wenn du das nicht klar einforderst und ansonsten die Unterschrift verweigerst, wird er dir evtl. nur Stufe 1 geben.
Sofern deine Berufserfahrung eine einschlägige Berufserfahrung ist (sprich du kannst sofort durchstarten nach kurzer Einweisung), dann steht dir die Stufe 3 zu.

EDIT:
Ach ja: Und warum nicht gleich vom AG das Entgelt der Gruppe 11,12,13 fordern?

Was mich aber wundert, Du weißt nicht in welcher EG der AG deinen zukünftigen Job sieht?
« Last Edit: 07.01.2021 16:48 von WasDennNun »

veeam

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #7 am: 08.01.2021 09:51 »
Wie sind denn einschlägige Berufserfahrungen für Bachelortätigkeiten zu ermitteln, wenn der Erlang des Bachelors noch aussteht und dadurch solche Tätigkeiten noch gar nicht ausgeführt werden konnten. Also so rein formal.
Ich kenne unsere Personaler und die würden bei Anwendung der Fallgruppe 1 auch eiskalt in Stufe 1 eingruppieren, da eben noch keine der Fallgruppe entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden konnten.

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #8 am: 08.01.2021 09:53 »
Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht der Bildungsabschluss.

Personaler gruppieren überhaupt nicht ein.

veeam

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #9 am: 08.01.2021 10:06 »
Ist mir durchaus bewusst. Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich korrekt eingruppiert. Lediglich die Rechtsmeinung des AG und teilweise des AN weichen hin und wieder davon ab.

Anders formuliert:

Die Voraussetzungen in der Person sind bei der EG10 Fallgruppe 1 noch nicht gegeben. Dementsprechend können solche Aufgaben die einen Hochschulabschluss erfordern zwar übertragen werden, die Eingruppierung findet allerdings in der nächst niedrigeren EG statt. Soweit klar. Wenn es jetzt aber um die Anerkennung zurückliegender Berufserfahrung geht und diese eben nicht einschlägig auf Hochschulniveau sein kann, weil diese Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung in der Vergangenheit formell nicht vorgelegen haben, kann doch auch keine Berücksichtigung der vorhandenen Berufserfahrung für die Fallgruppe 1 erfolgen.

WasDennNun

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #10 am: 08.01.2021 10:15 »
Wie sind denn einschlägige Berufserfahrungen für Bachelortätigkeiten zu ermitteln, wenn der Erlang des Bachelors noch aussteht und dadurch solche Tätigkeiten noch gar nicht ausgeführt werden konnten. Also so rein formal.
Wieso soll jemand nicht diese Tätigkeiten ausüben können.
Ich kenne Fachinformatiker / Quereinsteiger ohne Ausbildung die machen E15 Tätigkeiten.

Zitat
Ich kenne unsere Personaler und die würden bei Anwendung der Fallgruppe 1 auch eiskalt in Stufe 1 eingruppieren, da eben noch keine der Fallgruppe entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden konnten.
Es steht dir dann frei
a) dir einen anderen AG zu suchen
b) gerichtlich überprüfen zu lassen, ob du einschlägige Berufserfahrung hast

WasDennNun

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #11 am: 08.01.2021 10:24 »
Ist mir durchaus bewusst. Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich korrekt eingruppiert. Lediglich die Rechtsmeinung des AG und teilweise des AN weichen hin und wieder davon ab.

Anders formuliert:

Die Voraussetzungen in der Person sind bei der EG10 Fallgruppe 1 noch nicht gegeben. Dementsprechend können solche Aufgaben die einen Hochschulabschluss erfordern zwar übertragen werden, die Eingruppierung findet allerdings in der nächst niedrigeren EG statt. Soweit klar.
Fein.
Wer hatte sich den Quatsch mit E9b ausgedacht?
Der Personaler oder du?
Zitat
Wenn es jetzt aber um die Anerkennung zurückliegender Berufserfahrung geht und diese eben nicht einschlägig auf Hochschulniveau sein kann,
Natürlich kann sie es. s.o.
Sogar tariflich könnte sie es siehe sonstiger Beschäftigter

Zitat
weil diese Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung in der Vergangenheit formell nicht vorgelegen haben, kann doch auch keine Berücksichtigung der vorhandenen Berufserfahrung für die Fallgruppe 1 erfolgen.
Man kann auch einen Affen als Programmierer einstellen und ihn diese Tätigkeiten ausüben lassen.
Ob er gut darin ist, spielt keine Rolle. Ob er seinen Job gerecht wird, steht nicht zur Debatte.
Wenn in deinem Arbeitszeugnis drin steht XY hat dieses und jenes gemacht (z.B. Tätigkeiten die EG>10 in der EGO sind), dann hast du eben diese gemacht und wenn sie dann als einschlägige Berufserfahrung für den neuen Job zählen, dann sind sie es auch, egal welche Ausbildung du hast.

Und unabhängig davon müsste stet geprüft werden, ob diese Tätigkeiten nicht ebenso Fg2 sind.

Aber ich verstehe da immer wieder die Welt nicht:
Wenn der Personaler als Ansprechpartner deines AGs deine Rechtsmeinung bzgl. Stufen und EG nciht folgt.
Dann spricht man den darüber liegenden Ansprechpartner des AGs an und fragt konkret nach:
Warum nicht förderliche Zeiten?
Warum nicht Fg2?
Wollt ihr mich ja/nein?
Nein, ok ciao
Ja: hier sind meine Bedingungen, die tarifliche sogar gedeckt sind.

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #12 am: 08.01.2021 10:28 »
Ist mir durchaus bewusst. Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich korrekt eingruppiert. Lediglich die Rechtsmeinung des AG und teilweise des AN weichen hin und wieder davon ab.

Anders formuliert:

Die Voraussetzungen in der Person sind bei der EG10 Fallgruppe 1 noch nicht gegeben. Dementsprechend können solche Aufgaben die einen Hochschulabschluss erfordern zwar übertragen werden, die Eingruppierung findet allerdings in der nächst niedrigeren EG statt. Soweit klar. Wenn es jetzt aber um die Anerkennung zurückliegender Berufserfahrung geht und diese eben nicht einschlägig auf Hochschulniveau sein kann, weil diese Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung in der Vergangenheit formell nicht vorgelegen haben, kann doch auch keine Berücksichtigung der vorhandenen Berufserfahrung für die Fallgruppe 1 erfolgen.

Man kann tariflich auch einen grenzdebilen Schulabbrecher mit den Aufgaben eines Apothekers betrauen - und solange man das tut, sammelt dieser einschlägige Berufserfahrung als Apotheker.

veeam

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #13 am: 08.01.2021 10:39 »
Fein.
Wer hatte sich den Quatsch mit E9b ausgedacht?
Der Personaler oder du?

Das haben die Tarifvertragsparteien schon ganz alleine hinbekommen.


Man kann auch einen Affen als Programmierer einstellen und ihn diese Tätigkeiten ausüben lassen.
Ob er gut darin ist, spielt keine Rolle. Ob er seinen Job gerecht wird, steht nicht zur Debatte.
Wenn in deinem Arbeitszeugnis drin steht XY hat dieses und jenes gemacht (z.B. Tätigkeiten die EG>10 in der EGO sind), dann hast du eben diese gemacht und wenn sie dann als einschlägige Berufserfahrung für den neuen Job zählen, dann sind sie es auch, egal welche Ausbildung du hast.

Und unabhängig davon müsste stet geprüft werden, ob diese Tätigkeiten nicht ebenso Fg2 sind.

Aber ich verstehe da immer wieder die Welt nicht:
Wenn der Personaler als Ansprechpartner deines AGs deine Rechtsmeinung bzgl. Stufen und EG nciht folgt.
Dann spricht man den darüber liegenden Ansprechpartner des AGs an und fragt konkret nach:
Warum nicht förderliche Zeiten?
Warum nicht Fg2?
Wollt ihr mich ja/nein?
Nein, ok ciao
Ja: hier sind meine Bedingungen, die tarifliche sogar gedeckt sind.

Danke für die Ausführung.
Warum man in diesem Fall nicht direkt die Fallgruppe 2 heranzieht und sich nach 6-8 Wochen erneut damit befassen muss um nach Erlangen des Abschluss von 9b final nach zu 10 zu wechseln, ist sowieso der größte Humbug. Es könnte für alle Seiten soviel einfacher gehandhabt werden.

Man kann tariflich auch einen grenzdebilen Schulabbrecher mit den Aufgaben eines Apothekers betrauen - und solange man das tut, sammelt dieser einschlägige Berufserfahrung als Apotheker.

Danke dafür. Simpel aber auf den Punkt.
So gesehen müsste der AN nachweisen, dass seine vorangegangenen Tätigkeiten ebenfalls ein Hochschulniveau erfordert haben?

Spid

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Antw:Einstellung IT nach TV-L 10 kurz vor Bachelorabschluss
« Antwort #14 am: 08.01.2021 10:41 »
Der AN müßte nachweisen, daß es sich um einschlägige Berufserfahrung gehandelt hat. Das Niveau ist dabei ein Aspekt.