Ist mir durchaus bewusst. Tarifbeschäftigte sind grundsätzlich korrekt eingruppiert. Lediglich die Rechtsmeinung des AG und teilweise des AN weichen hin und wieder davon ab.
Anders formuliert:
Die Voraussetzungen in der Person sind bei der EG10 Fallgruppe 1 noch nicht gegeben. Dementsprechend können solche Aufgaben die einen Hochschulabschluss erfordern zwar übertragen werden, die Eingruppierung findet allerdings in der nächst niedrigeren EG statt. Soweit klar.
Fein.
Wer hatte sich den Quatsch mit E9b ausgedacht?
Der Personaler oder du?
Wenn es jetzt aber um die Anerkennung zurückliegender Berufserfahrung geht und diese eben nicht einschlägig auf Hochschulniveau sein kann,
Natürlich kann sie es. s.o.
Sogar tariflich könnte sie es siehe sonstiger Beschäftigter
weil diese Fähigkeiten und Erfahrungen zur Ausübung in der Vergangenheit formell nicht vorgelegen haben, kann doch auch keine Berücksichtigung der vorhandenen Berufserfahrung für die Fallgruppe 1 erfolgen.
Man kann auch einen Affen als Programmierer einstellen und ihn diese Tätigkeiten ausüben lassen.
Ob er gut darin ist, spielt keine Rolle. Ob er seinen Job gerecht wird, steht nicht zur Debatte.
Wenn in deinem Arbeitszeugnis drin steht XY hat dieses und jenes gemacht (z.B. Tätigkeiten die EG>10 in der EGO sind), dann hast du eben diese gemacht und wenn sie dann als einschlägige Berufserfahrung für den neuen Job zählen, dann sind sie es auch, egal welche Ausbildung du hast.
Und unabhängig davon müsste stet geprüft werden, ob diese Tätigkeiten nicht ebenso Fg2 sind.
Aber ich verstehe da immer wieder die Welt nicht:
Wenn der Personaler als Ansprechpartner deines AGs deine Rechtsmeinung bzgl. Stufen und EG nciht folgt.
Dann spricht man den darüber liegenden Ansprechpartner des AGs an und fragt konkret nach:
Warum nicht förderliche Zeiten?
Warum nicht Fg2?
Wollt ihr mich ja/nein?
Nein, ok ciao
Ja: hier sind meine Bedingungen, die tarifliche sogar gedeckt sind.