Autor Thema: Stellvertretende Leitung- Übernahme Leitung  (Read 2692 times)

Biene29

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Hallo  :)
Ich habe zwei Fragen bezüglich meiner aktuellen Situation. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus.
Vor einem dreiviertel Jahr wurde ich zur stellvertretenden Leiterin in unserer Kita benannt. Seit kurzem ist nun bekannt, dass die Leitung der Kita aufgrund von Schwangerschaft ab sofort im Beschäftigungsverbot ist. Sie ist also mit Elternzeit mindestens 2 Jahre nicht im Dienst. In dieser Zeit soll ich die Leitungstätigkeit übernehmen.

Erste Frage: Kann ich von meinem Arbeitgeber ein höheres Entgelt während dieser Zeit verlangen, aufgrund der gestiegenen Verantwortung? Ich habe den Parapraph 14 TVöD gelesen und meinen Arbeitgeber bereits darauf angesprochen, doch dieser geht nicht darauf ein. Ist es also Ermessensache des Arbeitgebers? Eine Höhergruppierung könnte manchmal auch, aufgrund der Erfahrungsstufen, von Nachteil sein, deshalb bin ich mir unsicher ob ich darauf bestehen soll.

Zweite Frage: Steht mir eine Vertretung zu? Wer übernimmt die Leitung wenn ich nicht da bin? Für meinen Urlaub kann ich gut vorarbeiten aber was ist im Krankheitsfall? Unserer Leitung stand immer ein Stellvertreter zu. Aber ich habe keinen Stellvertreter. Ist das zulässig?

Vielen Dank.

Spid

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Antw:Stellvertretende Leitung- Übernahme Leitung
« Antwort #1 am: 08.01.2021 14:57 »
Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe bei dauerhafter Übertragung ergäbe, besteht bei vorübergehender Übertragung auch Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVÖD.

Wie der AG sich intern organsiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand - und was passiert, wenn Du krank bist, ist ein reines AG-Problem.