Autor Thema: Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung und nun Herabgruppierung  (Read 2868 times)

Vfa09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo!

Ich brauche mal dringend Rat!

Im Juni 2018 fand eine Höhergruppierung von der E6 in die E9a statt, Stufe 4 wäre im September 2018 erreicht gewesen, aber Stufenlaufzeit von 3 Jahren begann von vorn.
Pech gehabt!

Nun wird wieder eine Herabgruppierung erfolgen, wieder in eine E6. Könnte die damalige fast absolvierte Stufenlaufzeit berücksichtigt werden? Es fehlten ja nur noch 3 Monate bis zum Erreichen der Stufe 4.

Danke für die Antworten!

Spid

  • Gast
Nicht könnte, sie ist. Für die ununterbrochene Tätigkeit hinsichtlich der Stufenlaufzeit (§16 Abs. 3) sind Unterbrechungen bis zu 3 Jahren unschädlich (§17 Abs. 3), zusätzlich ist die in der höheren Entgeltgruppe erzielte Stufenlaufzeit anzurechnen (§17 Abs. 4 Satz 3). Die Herabgruppierung findet mithin direkt in Stufe 4 statt.

Vfa09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Nicht könnte, sie ist. Für die ununterbrochene Tätigkeit hinsichtlich der Stufenlaufzeit (§16 Abs. 3) sind Unterbrechungen bis zu 3 Jahren unschädlich (§17 Abs. 3), zusätzlich ist die in der höheren Entgeltgruppe erzielte Stufenlaufzeit anzurechnen (§17 Abs. 4 Satz 3). Die Herabgruppierung findet mithin direkt in Stufe 4 statt.

Auch, wenn die derzeitige Stufenlaufzeit im Stufe 3 durch Elternzeit unterbrochen wurde? Die ist ja theoretisch nicht zu berücksichtigen

Spid

  • Gast
Wenn es durch die Unterbrechung weniger als 3 Monate Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe waren, erfolgt die Herabgruppierung in Stufe 3 und nach der Zeit, die zu den 3 Monaten fehlten, erfolgt der Stufenaufstieg.

Vfa09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Wenn es durch die Unterbrechung weniger als 3 Monate Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe waren, erfolgt die Herabgruppierung in Stufe 3 und nach der Zeit, die zu den 3 Monaten fehlten, erfolgt der Stufenaufstieg.

Der Mutterschutz begann im Januar 2019. Die Tätigkeit wurde im Oktober 2020 wieder aufgenommen. Also 10 Monate in Stufe 3 nach Höhergruppierung.
Sollte also passen. Danke für die Antwort :)

Vfa09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Die Personalabteilung informierte mich nun insoweit, dass die Stufenlaufzeit in Stufe 3 von neuem beginnt. Wie verhalte ich mich nun?

Spid

  • Gast
Eingruppierungsfeststellungsklage