Stellen die Qualifikationseckpunkte eine grobe Orientierung dar bzw. kann eine Höhergruppierung bei entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen trotzdem in den Entgeltgruppen 13 oder höher stattfinden?
Ja, natürlich, dafür gibt es das Konstrukt sonstiger Beschäftigter.
Alternative: Wenn man die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Haste keinen Master aber eine Tätigkeit der E14 die einen Master als Voraussetzung in der Person hat, dann bist in der E13.
Daraus kann man folgern, dass ein Schulabbrecher tariflich ohne Probleme E14 erhalten kann.