Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
EG9a in EG10
Sandinho:
Hallo :)
Ich habe wohl nun das Glück von meiner EG9a Stufe 4 in die EG10 zu kommen.
Im Sommer würde ich sonst in die Stufe 5 kommen.
Ich befürchte nun, dass ich in einer niedrigeren Stufe kommen werde und dann weniger hätte als ab dem Sommer in der EG9 Stufe 5.
Weiß jemand, ob man sowas auch verhandeln kann?
Danke
Spid:
Eine Höhergruppierung von E9a/4 in E10 führt in Stufe 2. eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung, so daß sich bspw. der Zeitpunkt verhandeln läßt.
Sandinho:
Danke für die schnelle Anntwort.
Das ja Mist..dh es wäre ja fast besser bis zum Sommer zu warten um dann zumindest in die EG10 Stufe 3 zu rutschen.
sigma5345:
Solange nichts unterschrieben ist, kann man ja immer noch versuchen Einfluss darauf zu nehmen
Kat:
Der Sachverhalt gibt nicht her, ob es sich um eine Korrektur oder um neu übertragene Tätigkeiten handelt. im ersteren Fall hat man keinen Einfluß darauf.
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