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TvöD Corona Sonderzahlung

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Spid:
Es handelt sich um keine Kürzung, sondern die Rückforderung und Aufrechnung zuviel gezahlten Entgelts. Die Überzahlung hast Du ja selbst geschildert: anstatt gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 4 den Bemessungssatz anzulegen, der für die E9a gilt, wurde der für die E5 angelegt.

benny3041:
Danke für die Rückmeldung :)

LG

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