TvöD Corona Sonderzahlung

Begonnen von benny3041, 11.01.2021 07:52

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benny3041

Guten Morgen,

ich bin neu hier und würde gerne folgende Frage stellen :

Ich bin bei einer Verbandsgemeindeverwaltung ( RLP ) tätig und bin in der Entgeltgruppe 5, Erfahrungsstufe 2 gruppiert.
Allerdings bekomme ich seit ungefähr Mai 2020 eine Zulage für die E9a, da ich dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit ausübe.

Nun habe ich vor paar Wochen die Corona-Sonderzahlung erhalten. 400,00€.
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung hieß es erstmal, dass dies geprüft wird ob mir die 600,00€ zustehen würden.

Heute bekam ich die Rückmeldung, dass die 400,00€ korrekt sind. Zudem wird mir ende Januar die Jahressonderzahlung gekürzt ( bzw. ich muss 7 % zurückzahlen ), da ich diese nach der Entgeltgruppe 5 erhalten habe. Nun wird diese nach der 9a berechnet. 

Kann mir hier jemand die Rückmeldung geben, ob dies soweit korrekt ist ?

LG

Benny

Spid

Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?

benny3041

Zitat von: Spid in 11.01.2021 07:54
Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?

Die Zulage ist nicht befristet. Diese wird mir permanent ( bzw. solange ich die Tätigkeit ausübe und den ALG 1 besuche ) gewährt, da ich den Angestelltenlehrgang 1 jetzt absolviere.

Spid

Es handelt sich also um die von mir genannte Zulage - die auch nicht gewährt wird, sondern zusteht. Dann ist das Handeln des AG korrekt.

benny3041

Danke für die Rückmeldung.
Und mit was für einer hohen Entgeltkürzung, zwecks Jahressonderzahlung, kann ich dann rechnen ? ???

LG

Spid

Es handelt sich um keine Kürzung, sondern die Rückforderung und Aufrechnung zuviel gezahlten Entgelts. Die Überzahlung hast Du ja selbst geschildert: anstatt gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 4 den Bemessungssatz anzulegen, der für die E9a gilt, wurde der für die E5 angelegt.

benny3041

Danke für die Rückmeldung :)

LG