Autor Thema: [SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit  (Read 7892 times)

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #15 am: 12.01.2021 08:19 »
Der Versicherer dürfte dich auch nur auf einen Beruf verweisen, der deiner Ausbildung und deiner Lebensstellung entspricht.

Was wäre dies in meinem Beispiel als verbeamteter Schreibtischtäter?

newT

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #16 am: 12.01.2021 10:21 »
Was wäre dies in meinem Beispiel als verbeamteter Schreibtischtäter?
Diese Frage kann ich dir nicht hinreichend beantworten. Aber ich kann mir auch nur schwer einen in Ausbildung und Stellung vergleichbaren Beruf vorstellen, den man bei BU/DU, z.B. als Diplom-Verwaltungswirt noch ausführen kann. Wenns um Vermeidung von Auszahlungen geht, werden aber manche Versicherer ja leider kreativ...

Aber da dein Vertrag sowieso die Möglichkeit der abstrakten Verweisung ausschließen sollte, stellt sich diese Frage dann ja gar nicht.

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #17 am: 12.01.2021 14:37 »

Diese Frage kann ich dir nicht hinreichend beantworten. Aber ich kann mir auch nur schwer einen in Ausbildung und Stellung vergleichbaren Beruf vorstellen, den man bei BU/DU, z.B. als Diplom-Verwaltungswirt noch ausführen kann. Wenns um Vermeidung von Auszahlungen geht, werden aber manche Versicherer ja leider kreativ...

Und genau darauf wollte ich hinaus. Berufsunfähigkeit bedingt ja von der Systematik her, dass es einen Verweisungsberuf gibt. Und lediglich nicht mehr als Verwaltungswirt arbeiten zu können aber noch einen adäquaten Verweisungsberuf erscheint mir abwegig.
Daher auch meine Einschätzung, dass man mit díesem Bürojob nicht wirklich berufsunfähig werden kann, eher erwerbsunfähig.

Woldemar

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #18 am: 13.01.2021 10:20 »

Und genau darauf wollte ich hinaus. Berufsunfähigkeit bedingt ja von der Systematik her, dass es einen Verweisungsberuf gibt. Und lediglich nicht mehr als Verwaltungswirt arbeiten zu können aber noch einen adäquaten Verweisungsberuf erscheint mir abwegig.
Daher auch meine Einschätzung, dass man mit díesem Bürojob nicht wirklich berufsunfähig werden kann, eher erwerbsunfähig.

Die BU versichert das Risiko, dass du deinen "zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war" nicht mehr ausüben kannst.

Das heißt dann z.B. auch, dass du berufsunfähig bist, wenn du deinen aktuellen Job zwar noch ausüben kannst, aber aufgrund deines "Leidens" nur noch 4 statt 8 Stunden täglich.

Je nach Vertrag kann es sein, dass der Versicherer im Leistungsfall "abstrakt" oder "konkret" verweisen darf. Abstrakt bedeutet, er kann auf theoretisch existente Jobs verweisen. Wie du diese bekommst, ist dann allerdings dein Problem (logischerweise sehr schlecht aus Sicht des Versicherten), während konkret bedeutet, dass er unter Verweis auf einen von dir tatsächlich ergriffenen Job die BU-Rente verweigern kann (liegt also bei dir).

Idealerweise schließt du einen Vertrag ab, der gar keine Verweisungsmöglichkeiten beinhaltet ;-)

Für Beamte gibt es die "Dienstunfähigkeitsversicherung". Das ist im Grunde eine BU, aber mit dem Zusatz, dass du als berufsunfähig giltst, sobald dein Dienstherr dir (aus medizinischen Gründen) die DU bescheinigt. Das ist insofern elegant, als dass man sich nicht noch mit irgendwelchen Gutachtern der Versicherung herumschlagen muss. Aber auch wenn man als Beamter über die Mindestpension schon recht gut abgesichert ist, führt eine DU insbesondere in höheren Besoldungsgruppen zu einem spürbaren Einkommensverlust und den sollte man absichern. Gerade weil das für "Schreibtischtäter" relativ günstig ist.

Sätze wie "In meinem Job kann ich nicht berufsunfähig werden" hört man leider immer wieder, es ist und bleibt aber Unfug. Die meisten werden nicht klassisch wegen einer anerkannten Berufskrankheit oder irgendwelchen Unfällen berufsunfähig, sondern ganz simpel wegen Rücken, Burn-Out, Krebs, Schlaganfall etc. und das kann jeden unabhängig von einer Ursache IM Job betreffen.



newT

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #19 am: 13.01.2021 11:27 »
@Woldemar, danke, dass du meine Ausführungen noch erweitert hast. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Saggse

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #20 am: 27.01.2021 14:13 »
Danke für die Ausführungen bis hierher. Ich würde aber gerne nochmals auf die zwei noch unbeantworteten Fragen (Anrechnung Wartezeit & Höhe des Ruhegehaltes) aus dem Anfangsbeitrag verweisen. Hintergrund ist schlicht der, dass eine BU, die ursprünglich den Fall eines vollen Verdienstausfalls absichern sollte, angesichts einer evtl. Mindestversorgung wahrscheinlich eine Überversicherung darstellt. (Am Ende ist womöglich die Summe aus Leistung der BU und dem Ruhegehalt bei DU höher als die aktuelle Besoldung im Dienst!)

N8

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #21 am: 21.03.2021 12:28 »
Hintergrund ist schlicht der, dass eine BU, die ursprünglich den Fall eines vollen Verdienstausfalls absichern sollte, angesichts einer evtl. Mindestversorgung wahrscheinlich eine Überversicherung darstellt. (Am Ende ist womöglich die Summe aus Leistung der BU und dem Ruhegehalt bei DU höher als die aktuelle Besoldung im Dienst!)
geht es dir bei der fragestellung darum, ob die bu verzichtbar ist? oder kann es tatsächlich am ende auch probleme mit der auszahlung der bu geben, wenn man überversichert ist?

ich habe auch eine bu aus meiner zeit als angestellte und habe mich noch nicht damit beschäftigt, ob ich die beibehalten sollte. bis zum ablauf der 5 jahre belasse ich es jetzt auf  jeden fall erstmal so.
leider gibt es ja, wenn ich mich da richtig erinnere, bei solchen produkten keine möglichkeit, die versicherungssumme zu reduzieren. und kündigen und neu abschließen dürfte ökonomisch eher von nachteil sein.

Saggse

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #22 am: 22.03.2021 16:47 »
geht es dir bei der fragestellung darum, ob die bu verzichtbar ist?
Im Grunde ja, vor allem im Hinblick auf die Höhe der Leistungen, da die BU nach Ablauf der fünf Jahre im Beamtenverhältnis eine wesentlich kleinere Einkommenslücke kompensieren soll als dies im Angestelltenverhältnis der Fall gewesen wäre.

Zitat
oder kann es tatsächlich am ende auch probleme mit der auszahlung der bu geben, wenn man überversichert ist?
Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, da in der BU ja sowohl der Versicherungsfall als auch die Versicherungsleistung vertraglich vereinbart wurde. Wenn ich eine Versicherung finde, die das mitmacht, kann ich auch eine BU abschließen, die mir als Supermarkt-Kassierer 100k€ im Monat zahlt - kostet dann halt bissel mehr Beitrag...

Zitat
ich habe auch eine bu aus meiner zeit als angestellte und habe mich noch nicht damit beschäftigt, ob ich die beibehalten sollte. bis zum ablauf der 5 jahre belasse ich es jetzt auf  jeden fall erstmal so.
Teil der Frage war ja auch, wann die fünf Jahre abgelaufen sind, wenn es einen nahtlosen Übergang von einem (langjährigen) Angestelltenverhältnis im ÖD in das Beamtenverhältnis gab.

Zitat
leider gibt es ja, wenn ich mich da richtig erinnere, bei solchen produkten keine möglichkeit, die versicherungssumme zu reduzieren. und kündigen und neu abschließen dürfte ökonomisch eher von nachteil sein.
Ja, das Konstrukt kann man guten Gewissens als Gesamtkunstwerk eines "Vermögensberaters" bezeichnen, der sicherlich eher auf seinen eigenen Vorteil bedacht war. Da ist noch eine kapitalbildende Komponente mit drin und wohl sogar noch ein (kleines) Fonds-Investment. Frage nicht!

Was man da am Ende überhaupt noch machen kann, steht auf einem anderen Blatt. Bevor man aber in irgendwelche Verhandlungen mit der Versicherung eintritt, muss aber erstmal klar sein, was man wann überhaupt anstrebt und vielleicht noch, was in solchen Fällen üblicherweise möglich ist.

N8

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Antw:[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
« Antwort #23 am: 11.04.2021 22:15 »
@ Saggse:
bei deiner frage zu den fünf jahren kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
ich habe bei den mich betreffenden regelungen (niedersachsen) keinen hinweis gefunden, dass da vorbeschäftigungszeit als angestellte relevant wäre.

ich werde wohl die fünf jahre abwarten und mich dann bei meinem versicherer mal erkundigen, ob man die versicherungssumme ändern kann. oder ob die einzige option ist, die dynamik auszusetzen.