Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
Organisator:
--- Zitat von: newT am 11.01.2021 16:56 ---Der Versicherer dürfte dich auch nur auf einen Beruf verweisen, der deiner Ausbildung und deiner Lebensstellung entspricht.
--- End quote ---
Was wäre dies in meinem Beispiel als verbeamteter Schreibtischtäter?
newT:
--- Zitat von: Organisator am 12.01.2021 08:19 ---Was wäre dies in meinem Beispiel als verbeamteter Schreibtischtäter?
--- End quote ---
Diese Frage kann ich dir nicht hinreichend beantworten. Aber ich kann mir auch nur schwer einen in Ausbildung und Stellung vergleichbaren Beruf vorstellen, den man bei BU/DU, z.B. als Diplom-Verwaltungswirt noch ausführen kann. Wenns um Vermeidung von Auszahlungen geht, werden aber manche Versicherer ja leider kreativ...
Aber da dein Vertrag sowieso die Möglichkeit der abstrakten Verweisung ausschließen sollte, stellt sich diese Frage dann ja gar nicht.
Organisator:
--- Zitat von: newT am 12.01.2021 10:21 ---
Diese Frage kann ich dir nicht hinreichend beantworten. Aber ich kann mir auch nur schwer einen in Ausbildung und Stellung vergleichbaren Beruf vorstellen, den man bei BU/DU, z.B. als Diplom-Verwaltungswirt noch ausführen kann. Wenns um Vermeidung von Auszahlungen geht, werden aber manche Versicherer ja leider kreativ...
--- End quote ---
Und genau darauf wollte ich hinaus. Berufsunfähigkeit bedingt ja von der Systematik her, dass es einen Verweisungsberuf gibt. Und lediglich nicht mehr als Verwaltungswirt arbeiten zu können aber noch einen adäquaten Verweisungsberuf erscheint mir abwegig.
Daher auch meine Einschätzung, dass man mit díesem Bürojob nicht wirklich berufsunfähig werden kann, eher erwerbsunfähig.
Woldemar:
--- Zitat von: Organisator am 12.01.2021 14:37 ---
Und genau darauf wollte ich hinaus. Berufsunfähigkeit bedingt ja von der Systematik her, dass es einen Verweisungsberuf gibt. Und lediglich nicht mehr als Verwaltungswirt arbeiten zu können aber noch einen adäquaten Verweisungsberuf erscheint mir abwegig.
Daher auch meine Einschätzung, dass man mit díesem Bürojob nicht wirklich berufsunfähig werden kann, eher erwerbsunfähig.
--- End quote ---
Die BU versichert das Risiko, dass du deinen "zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war" nicht mehr ausüben kannst.
Das heißt dann z.B. auch, dass du berufsunfähig bist, wenn du deinen aktuellen Job zwar noch ausüben kannst, aber aufgrund deines "Leidens" nur noch 4 statt 8 Stunden täglich.
Je nach Vertrag kann es sein, dass der Versicherer im Leistungsfall "abstrakt" oder "konkret" verweisen darf. Abstrakt bedeutet, er kann auf theoretisch existente Jobs verweisen. Wie du diese bekommst, ist dann allerdings dein Problem (logischerweise sehr schlecht aus Sicht des Versicherten), während konkret bedeutet, dass er unter Verweis auf einen von dir tatsächlich ergriffenen Job die BU-Rente verweigern kann (liegt also bei dir).
Idealerweise schließt du einen Vertrag ab, der gar keine Verweisungsmöglichkeiten beinhaltet ;-)
Für Beamte gibt es die "Dienstunfähigkeitsversicherung". Das ist im Grunde eine BU, aber mit dem Zusatz, dass du als berufsunfähig giltst, sobald dein Dienstherr dir (aus medizinischen Gründen) die DU bescheinigt. Das ist insofern elegant, als dass man sich nicht noch mit irgendwelchen Gutachtern der Versicherung herumschlagen muss. Aber auch wenn man als Beamter über die Mindestpension schon recht gut abgesichert ist, führt eine DU insbesondere in höheren Besoldungsgruppen zu einem spürbaren Einkommensverlust und den sollte man absichern. Gerade weil das für "Schreibtischtäter" relativ günstig ist.
Sätze wie "In meinem Job kann ich nicht berufsunfähig werden" hört man leider immer wieder, es ist und bleibt aber Unfug. Die meisten werden nicht klassisch wegen einer anerkannten Berufskrankheit oder irgendwelchen Unfällen berufsunfähig, sondern ganz simpel wegen Rücken, Burn-Out, Krebs, Schlaganfall etc. und das kann jeden unabhängig von einer Ursache IM Job betreffen.
newT:
@Woldemar, danke, dass du meine Ausführungen noch erweitert hast. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version