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[SN] Umgang mit BU nach Verbeamtung auf Lebenszeit
BüroLurchNRW:
Als ich das gelesen habe, musste ich feststellen, dass ich offensichtlich schlecht informiert bin :o. Gelten die 5 Jahre erst NACH der Verbeamtung auf Lebenszeit? Also bei Verbeamtung auf Lebenszeit 2020 erst 2025 oder ist man ab 2020 "sicher", wenn man schon Beamter auf Widerruf und Probe war >5 Jahre?! Leider konnte ich hierzu keine konkrete Info finden. Über eine BU habe ich selbst eigentlich nie nachgedacht, weil ein Versicherungsmakler mir sagte, das sich das nicht lohnen würde bei einem Schreibtischjob. Jetzt bin ich ja ein wenig verunsichert. Man muss ja nur Pech haben und zack ist man dienstunfähig.
Bezüglich der Ansprüche habe ich jedoch nicht gelesen, dass man zb nach nur wenigen Dienstjahren schon die ca. 61% des aktuellen Gehalts bekommt, sondern weniger?!
Mayday:
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 11.01.2021 13:04 ---Also bei Verbeamtung auf Lebenszeit 2020 erst 2025 oder ist man ab 2020 "sicher", wenn man schon Beamter auf Widerruf und Probe war >5 Jahre?!
--- End quote ---
Es kommt nicht auf die Art des Beamtenverhältnisses an, Beamtenverhältnisse auf Widerruf und Probe zählen also mit. Entscheidend ist der Zeitpunkt der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis.
Saggse:
--- Zitat von: McOldie am 11.01.2021 12:01 ---Schau doch hier einmal rein. Dort findest Du die Antworten für das Ruhegehalt.
https://www.lsf.sachsen.de/download/Versorgung/Infoblatt_Teil_I_Allgemeine_Informationen_zum_Ruhegehalt.pdf
--- End quote ---
Danke, ich merke gerade, dass ich die ganze Zeit nur die "Kurzversion" dieses Dokumentes hatte. Allerdings sind damit noch immer nicht alle Klarheiten beseitigt:
--- Zitat ---Bei Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wird die Zeit vom
Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres zu ⅔
der ruhegehaltfähigen Dienstzeit hinzugerechnet.
--- End quote ---
Das bezieht sich ja auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, aber welches Gehalt wird hier verwendet? Das Gehalt zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit oder das (hypothetische) Gehalt beim Erreichen des 60. Lebensjahres, was normalerweise der Endstufe entsprechen dürfte?
Dann wäre da noch der Versorgungsabschlag (Punkt 7) von max. 10,8% bei Dienstunfähigkeit. Wird der in jedem Fall abgezogen oder nur von der "vollen" Pension nach 40 Dienstjahren, wenn sich sonst ein höherer Wert ergeben würde (z.B. bei DU mit 60 nach 40 vollen Dienstjahren)?
Die beiden Varianten der Mindestalimentierung können in keinem Fall unterschritten werden, korrekt?
Saggse:
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 11.01.2021 13:04 ---Über eine BU habe ich selbst eigentlich nie nachgedacht, weil ein Versicherungsmakler mir sagte, das sich das nicht lohnen würde bei einem Schreibtischjob. Jetzt bin ich ja ein wenig verunsichert. Man muss ja nur Pech haben und zack ist man dienstunfähig.
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Persönliche Meinung: Als Angestellter ist eine BU-Versicherung eigentlich immer zu empfehlen, sofern die eigene Lebensplanung vorsieht, dass man den größten Teil seines Lebens bis zur Rente einer Erwerbstätigkeit nachgeht und man nicht aufgrund von irgendwelchen Vorerkrankungen massive Aufschläge bezahlen muss. Die jeweilige Höhe ist freilich im Einzelfall zu prüfen. Zu beachten ist hierbei, dass viele Leistungen erst bei einer Erwerbsminderung gezahlt werden, die aber bei einer Berufsunfähigkeit nicht notwendigerweise gegeben sein muss... Wenn die Stimme hinüber ist, kann man vielleicht nicht mehr unterrichten - im Supermarkt Regale einräumen geht aber problemlos...
Organisator:
Genau, man darf Berufsunfähigkeit nicht mit Erwerbs-/Dienstunfähigkeit verwechseln.
Wer z.B. wg. Burnout oder Krebs nicht mehr arbeiten kann ist erwerbsunfähig, nicht berufsunfähig. Die BU-Versicherung würde dann nicht leisten.
Wer z.B. keine Stimme mehr hat, wäre als Lehrer berufsunfähig, dann würde die BU-Versicherung leisten.
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