Autor Thema: Bezahlte Freistellung für Erziehung eines Pflegekindes - Sabbatical möglich?  (Read 2022 times)

mirabelle

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Liebes Forum,
mich würde interessieren, ob jemand aus seinem beruflichen Umfeld einen ähnlichen Fall kennt oder euch sonst Tipps einfallen.

Thema: Ich möchte mich als Pflegemutter registrieren lassen und ein bedürftiges Kind zur Dauerpflege in meinen Haushalt aufnehmen. Ich bin alleinstehend, daher kommt nur ein Kind infrage, dass bereits eine Kita/Schule besuchen kann. Dennoch wird es vermutlich nötig sein, die Arbeit wenigstens einen kurzen Zeitraum niederzulegen.

Jetzt ruft der Staat zwar dringend nach "Ehrenamtlichen" für diese Aufgabe, aber da es bei Pflege nur ein Recht auf Elternzeit und nicht (wenigstens einmalig) auch auf Elterngeld gibt, gestaltet sich die Anfangszeit schwierig, abhängig von der nötigen Intensität der Betreuung.
Es gibt natürlich das Pflegegeld, aber das ist freilich allein für das Kind gedacht und dient nicht der Überbrückung. Ansonsten benötige ich auch keinerlei Zuschüsse, um mein Leben und das eines Kindes zu unterhalten. Nur diese Grauphase, in der ich nicht arbeiten gehen kann, macht mir allerdings Sorgen. Daher habe ich folgendes Modell im Auge.

Vermutlich muss es ein Sabbatical auf Basis von Lohnverzicht werden. Der AG behält 1 Jahr etwa X% des Brutto ein, damit das "Guthaben" bei Bedarf während der Freistellung ausgezahlt wird. Somit wäre dann auch das Problem mit der Versicherung für die Zeit der Freistellung kein Thema?
Alternativ könnte ich unbezahlt Urlaub beantragen und von Ersparnissen leben, hier bleibt aber das Problem mit der Versicherung?

Falls jemand ein Beispiel kennt oder noch eine andere Idee hat, um die (schätzungsweise 3) Monate zu überbrücken, wäre ich sehr dankbar für eure Hinweise.

Viele Grüße an alle.

Isie

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Bei einem vertraglich vereinbarten Sabbatical bist du sozialversicherungsrechtlich auf der sicheren Seite. Du arbeitest erst Vollzeit und hast danach die Freistellungsphase und bekommst durchgängig ein Teilzeitentgelt, wodurch du durchgängig sozialversicherungspflichtig bist. Wenn du dagegen Sonderurlaub ohne Bezüge nimmst, bekommst du kein Entgelt, bist nicht pflichtversichert und musst deine KV- und PV-Beiträge alleine zahlen.
Du musst nur aufpassen, dass der Vertrag richtig formuliert ist. Der Vertrag muss zwingend eine Wertguthabenvereinbarung enthalten, wenn die Freistellungsphase länger als 3 Monate ist.

mirabelle

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Vielen Dank.

Das mit der "Wertguthabenvereinbarung" habe ich noch nicht gehört. Dann werde ich das beachten, wenn ich mit meinem AG darüber spreche.