Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückzahlung Jahressonderzahlung bei Kündigung?
rbnsdrs:
Hallo zusammen,
ich habe leider kein passendes Thema gefunden und schreibe jetzt einen neuen Eintrag.
Ich hole euch kurz ins Thema anlässlich meiner Situation:
- Angestellt seit dem 01.04.2020
- TVÖD-Kommunen
- Ich plane zum 28.02.2021 zu Kündigen (Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende wird eingehalten)
Nun zu meiner Frage:
- Muss ich die Jahressonderzahlung, welche ich Ende Nov. 2020 erhalten habe zurückzahlen?
- Wenn ja, zu wann muss ich kündigen damit ich das Geld behalten darf?
Schönen Gruß
Rbn
rbnsdrs:
Achja, wie ist das mit der Corona Sonderzahlung geregelt?
--- Zitat von: rbnsdrs am 11.01.2021 19:22 ---Hallo zusammen,
ich habe leider kein passendes Thema gefunden und schreibe jetzt einen neuen Eintrag.
Ich hole euch kurz ins Thema anlässlich meiner Situation:
- Angestellt seit dem 01.04.2020
- TVÖD-Kommunen
- Ich plane zum 28.02.2021 zu Kündigen (Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende wird eingehalten)
Nun zu meiner Frage:
- Muss ich die Jahressonderzahlung, welche ich Ende Nov. 2020 erhalten habe zurückzahlen?
- Wenn ja, zu wann muss ich kündigen damit ich das Geld behalten darf?
Schönen Gruß
Rbn
--- End quote ---
Spid:
Nein.
Das gilt auch für die Corona Sonderzahlung.
rbnsdrs:
Perfekt, vielen Dank für die schnelle Information.
Steht das auch ggfs irgwo, wo man das Ganze nachlesen könnte?
Gruß
rbn
Spid:
Eine Leistung nicht zurückzahlen zu müssen, ist der Normalfall. Es müßte irgendwo stehen, daß zurückzuzahlen wäre - tut es aber nicht.
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