Autor Thema: [Allg] Nach dem Vorbereitungsdienst in die fW und später wiederkehren möglich?  (Read 2394 times)

Martinh

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Hallo liebes Forum,

ich bin kurz vor Abschluss meines Vorbereitungsdienstes als Inspektoranwärter. Nun habe ich ein richtig gutes Jobangebot und sehe meine Zukunft eher in der Privatwirtschaft. Trotzdem wäre es schön sich eine Tür offen zu lassen. Daher die Frage:
Wäre es möglich nach der Zeit als Beamter auf Widerruf einige Zeit in der freien Wirtschaft zu arbeiten und dann (falls es sich wieder ergibt wegen Familie o.ä) als Beamter auf Probe einzusteigen?
« Last Edit: 14.01.2021 02:50 von Admin2 »

Mask

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Ohne es näher geprüft zu haben müsste es mE theoretisch möglich sein, sich nach einer Entlassung auf eigenen Antrag später wieder in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu lassen.

Ob das dann praktisch auch eine Behörde macht, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Darf man fragen, in welchem Bereich der freien Wirtschaft Bedarf an studierten Diplom-Verwaltungswirten besteht? Dachte immer unser Studium wäre für niemand von Interesse

newT

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Gibt es in deinem Bundesland keine Rückzahlungspflicht der Anwärterbezüge wenn du nach dem Studium aus dem öffentlichen Dienst ausscheidest?

Martinh

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In der Personalabteilung eines mittelgroßen Betriebes. Ich habe einem guten Freund immer regelmäßig von den schwierigen Bedingungen im ÖD berichtet und nun hat mir angeboten bei ihm einzusteigen. Die Rückzahlung der Bezüge würden die übernehmen.

Organisator

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Nicht irritieren lassen, du musst keinen Antrag auf Entlassung stellen. Das Beamtenverhältnis endet automatisch mit Ende des Vorbereitungsdienstes.

Ansonsten bestehen keinerlei Hinderungsgründe, warum ein potentieller Dienstherr dich nicht irgendwann wieder einstellen sollte. Erfahrungsgemäß jedoch nicht sofort als Beamter.

Alphonso

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Außerdem kommt eine Rückzahlung der Anwärterbezüge doch auch nur in Frage, wenn Sonderzuschläge nach den einschlägigen Paragraphen der Landesgesetze gewährt wurden (halte ich für unwahrscheinlich im Bereich der Verwaltung). Und dann auch nur dieser Sonderzuschläge.
Du kannst dahingehend also relativ entspannt sein. In unserer Behörde gibt es einige, die nach dem Vorbereitungsdienst gewechselt sind, weil es zu der Zeit keine freie Stelle gab und anschließend zurückkehrten und die Verbeamtung ohne große Probleme vonstatten ging.

BüroLurchNRW

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In der Personalabteilung eines mittelgroßen Betriebes. Ich habe einem guten Freund immer regelmäßig von den schwierigen Bedingungen im ÖD berichtet und nun hat mir angeboten bei ihm einzusteigen. Die Rückzahlung der Bezüge würden die übernehmen.

Wow :D Dann hast du ja echt Glück scheinbar. Man lernt ja eigentlich nicht wirklich was im Studium, dass einem in der freien Wirtschaft groß von Nutzen wäre und viele Fächer die relevant sind- gerde in der Personalabteilung- hat man ja nicht einmal. Und wenn die dann auch noch die ganzen Anwärterbezüge zurückzahlen, dann musst du ja echt ein Goldschatz sein  ::) Da wäre ja jeder andere Arbeitnehmer kostengünstiger :D
Solltest du dann irgendwann zurückkehren wollen, dann kannst du bestimmt wieder einsteigen, vor allem wenn "Not am Mann" ist. Inwieweit du dann aber ins Beamtenverhältnis zurück kannst, ist natürlich eine andere Sache. Aber je nachdem wie lange du dann schon in der freien Wirtschaft tätig warst, lohnt sich das dann sowieso nicht mehr. Als Angestellter ist das sicherlich unproblematisch :)
Viel Spaß und Erfolg in der freien Wirtschaft  :)

newT

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Außerdem kommt eine Rückzahlung der Anwärterbezüge doch auch nur in Frage, wenn Sonderzuschläge nach den einschlägigen Paragraphen der Landesgesetze gewährt wurden (halte ich für unwahrscheinlich im Bereich der Verwaltung). Und dann auch nur dieser Sonderzuschläge.
Zumindest bei uns in Bayern wäre alles zurückzuzahlen, was einen Freibetrag von 400€ überschreitet. Somit sind das im gehobenen Dienst bei 3 Jahren Studium immerhin ca. 35.000€