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E9a Stufe 3 mit Zuzahlg. nach E9b Stufe 3 - Garantiebetrag oder Unterschiedsgeld

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Spid:
Ob ein AG eine freiwillige Zahlung leistet oder nicht leistet, ist naturgemäß kein tariflicher Regelungsgegenstand. Ebensowenig kann beurteilt werden, ob AG, die freiwillige Zahlungen leisten, diese fortsetzen. Jedenfalls kann ein AG eine freiwillige, übertarifliche Leistung nicht einfach so zurückfordern. Mithin steht ihm diesbezüglich auch keine Aufrechnung zu.

NeuHier:
Hallo Spid,

jetzt scheine ich es verstanden zu haben.

Ich darf die freiwillige Zulage nicht mitrechen (und der Arbeitgeber auch nicht).
Das erklärt alles.

Also muss ich es so rechnen: Unterschied  9a/3 = 3276.44€  zu 9b/3 = 3374.65€.

Daraus ergibt sich ein Unterschied von 98,21€ und dieser wurde mir nachgezahlt.

Ich hatte immer diese freiwillige Zulage im Kopf.

Stimmt das jetzt so?

Vielen Dank

MfG

Spid:
Ja.

NeuHier:
Hallo Spid,

vielen Dank.

Ich hatte schon schlaflose Nächte, weil ich es nicht verstanden habe.

Bleib Gesund  :)

Schöne Grüße

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