Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel in den öffentlichen Dienst

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Isie:
@Prob: Dein Arbeitgeber meldet dich bei der VBL an, wenn du versicherungspflichtig bist. Als Tarifbeschäftigte/r bist du normalerweise versicherungspflichtig, wenn du nicht gerade schon bei der Einstellung kurz vor dem Rentenalter bist. Der Arbeitgeber entrichtet die VBL-Umlage. Den VBL-Arbeitnehmeranteil behält er von deinem Entgelt ein.

Noch eine Anmerkung zu BalBunds Meinung über Spid: Den inhaltlichen Beiträgen von Spid kann man normalerweise vertrauen, da er ein sehr umfangreiches Fachwissen im Tarifrecht hat. Sein Umgangston ist allerdings etwas gewöhnungsbedürftig und er neigt zu Wortklauberei.

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