Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Kommunen
»
Stufenvorweggewährung TVÖD
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Stufenvorweggewährung TVÖD (Read 2190 times)
Secret
Newbie
Beiträge: 23
Karma: +0/-12
Stufenvorweggewährung TVÖD
«
am:
12.01.2021 09:54 »
Stufenvorweggewährung von Stufe 2 in 3 möglich?
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:Stufenvorweggewährung TVÖD
«
Antwort #1 am:
12.01.2021 09:56 »
Eine Stufenvorweggewährung ist im TVÖD nur im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser möglich - und berührt die Stufe selbst in keinster Weise.
Moderator informieren
Gespeichert
Secret
Newbie
Beiträge: 23
Karma: +0/-12
Antw:Stufenvorweggewährung TVÖD
«
Antwort #2 am:
12.01.2021 09:58 »
Es geht um Krankenhäuser. Habe aber mal irgendwo gelesen dass eine Vorweggewährung erst ab Stufe 3 möglich ist.
Moderator informieren
Gespeichert
Spid
Gast
Antw:Stufenvorweggewährung TVÖD
«
Antwort #3 am:
12.01.2021 10:03 »
Nein. Das trifft nur auf die Stufenlaufzeitverkürzung zu.
Moderator informieren
Gespeichert
Secret
Newbie
Beiträge: 23
Karma: +0/-12
Antw:Stufenvorweggewährung TVÖD
«
Antwort #4 am:
12.01.2021 10:30 »
Danke für die schnelle Hilfe!
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Kommunen
»
Stufenvorweggewährung TVÖD