Autor Thema: Höhergruppierung + Forderungen  (Read 3862 times)

MarcBelger

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Höhergruppierung + Forderungen
« am: 12.01.2021 14:07 »
Hallo Leser,

ich befinde mich aktuell in folgender Situation:

- Realschulabschluss 2016
- Sommer 2019 Abschluss zum Anwendungsentwickler
- Übernahme im Öffentlichen Dienst in E8 Stufe 1

Für nächstes Jahr will ich aufjedenfall Höhergruppiert werden.
Mindestens E9b.
Jetzt ist meine Frage:
Ist es mit ca. 1,5 Jahr Berufserfahrung zu viel gefordert wenn ich zu der E9b noch eine Zulage von evlt. 500€ fordere ??
Und wäre ein Aufstieg in E10 ohne Zulage dann direkt möglich, wenn die Stellenbeschreibung entsprechend angepasst wird??

(3 Kollegen mit ähnlichen Tätigkeiten sind in E11)

Spid

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #1 am: 12.01.2021 14:09 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Der TVÖD sieht eine solche Zulage nicht vor. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

MarcBelger

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #2 am: 12.01.2021 14:10 »
Also angenommen ich bekomme eine Stellenbeschreibung, welche E10 entspricht, könnte ich dann keine weitere Sonderzulage fordern ?? ich meine gehört zu haben, dass man bis zu 1000€ pro Monat mehr Zahlen kann für bis zu 5 Jahre

Spid

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #3 am: 12.01.2021 14:17 »
Fordern kannst Du alles mögliche, im Tarifvertrag ist es nicht vorgesehen.

MarcBelger

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #4 am: 12.01.2021 14:17 »
Aber es ist machbar und muss nur genehmigt werden oder verstehe ich das falsch ?

Spid

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #5 am: 12.01.2021 14:21 »
Der Tarifvertrag legt lediglich eine Mindestvergütung fest. Es gibt aber zahlreiche kommunale AG, denen eine übertarifliche Vergütung grundsätzlich untersagt ist.

MarcBelger

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #6 am: 12.01.2021 14:24 »
Alles klar... also probieren und hoffen

dahofa

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #7 am: 12.01.2021 16:47 »
Schau mal bei der Arbeitgeberrichtlinie der VKA (Fachkräfte-RL). Da steht Deine Zulage. Ab E 9

Spid

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #8 am: 12.01.2021 16:51 »
Auch Arbeitgeberrichtlinien gestatten solchen kommunalen AG, denen eine übertarifliche Vergütung nicht gestattet ist, keine ebensolche.

perlita777

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #9 am: 15.01.2021 10:28 »
Entfällt der Bestandschutz, wenn im Vertrag eine Vorbehaltliche Eingruppierung verabredet wurde. Und die Eingruppierungsprüfung erst nach 5 JAhren erfolgt?

Bitte um kurze Antwort

Spid

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #10 am: 15.01.2021 10:34 »
Welcher Bestandsschutz?

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

ABCKE

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Antw:Höhergruppierung + Forderungen
« Antwort #11 am: 15.01.2021 10:54 »
Die Eingruppierung richtet sich nach deiner dauerhaften auszuübenden Tätigkeit. Wenn diese der E10 entspricht, dann steht dir auch ein Entgelt nach dieser Entgeltgruppe zu. Eine darüber hinausgehende Fachkräftezulage würde sich z.B. nach der Fachkräfte-RL der VKA richten.

Klär also mit deinem AG mal die Anwendbarkeit der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnik und von Ingenieurinnen und Ingenieuren
(Fachkräfte-RL) ab. Diese wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

Abrufbar unter: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/200919_Fachkr%C3%A4fte-Richtlinie.pdf

Voraussetzung wäre aber z.B. das du neu eingestellt wirst (Personalgewinnung) oder eine Abwanderung zu einem anderen Arbeitgeber droht (Personalbindung).