Autor Thema: PKV/GKV  (Read 7993 times)

Isie

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #15 am: 16.01.2021 10:13 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.

newT

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #16 am: 16.01.2021 12:28 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.
Wie kommen Sie auf diesen GKV-Betrag von 700€? Bund A6 Stufe 1, verh., zwei Kinder sind ca. 2800€ brutto. Davon ca. 15,5% bei freiwillig gesetzlich Versicherten ergibt ca. 440€ zuzüglich 3,05% PV ergibt ca. 525€. Bitte allerdings beachten, dass hier bei vorhandenen sonstigen Einnahmen der Beitrag auch noch höher ausfallen kann.

Isie

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #17 am: 16.01.2021 13:13 »
Das ist der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft. Nur bei pflichtversicherten Mitgliedern wird der Beitrag auf der Basis des versicherungspflichtigen Gehalts berechnet.

bgler

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #18 am: 16.01.2021 13:20 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).
Das trifft nicht zu, da ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sondern sich in der gKV nur freiwillig versichern kann. Der monatliche KV-Beitrag beträgt aktuell ca. 700 €.

Das ist der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft. Nur bei pflichtversicherten Mitgliedern wird der Beitrag auf der Basis des versicherungspflichtigen Gehalts berechnet.

Das ist kompletter Schwachsinn.

Isie

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #19 am: 16.01.2021 13:25 »
Sorry, anscheinend habe ich mich vertan und habe eine Regelung, die für einen anderen Personenkreis gilt, auf Beamte übertragen. Tut mir leid.

bgler

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #20 am: 16.01.2021 13:32 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.

newT

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #21 am: 16.01.2021 14:50 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.

Isie

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #22 am: 16.01.2021 14:56 »
Und im Gegensatz zu einer Pflichtversicherung sind bei einer freiwilligen Versicherung in der gKV auch andere Einnahmen beitragspflichtig.

bgler

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #23 am: 16.01.2021 15:02 »
Für das Gehalt aus A 6, Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, Vollzeit, bei 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, wären 448,76 Euro für die GKV fällig (AG+AN-Anteil).

Der Beitrag dürfte in diesem Fall bei 431,83 EUR liegen, da für Beamte mangels Erfordernis von Krankengeld der ermäßigte Beitragssatz gilt.
Wie oben ausgeführt die Pflegeversicherung nicht vergessen. Denn spätestens hier kippt die Rechnung zu Gunsten der PKV.

Natürlich nicht, hier ging es (mir) jedoch um den KV-Beitrag. Die Rechnung kippt denke ich auch ohne Berücksichtigung der PflegeV bereits zugunsten der PKV.

Bob Kelso

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #24 am: 16.01.2021 23:57 »
Ein weiterer geldwerter Vorteil der PKV ist, dass Kapitaleinkünfte ( Miete; Lebensversicherungen,...) nicht mit Abgaben gemindert werden. Bei der  freiwilligen GKV werden diese zur Beitrags Berechnung herangezogen, und zwar zu 100 % .


PublicHeini

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #25 am: 21.01.2021 10:22 »
Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV

lumer

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #26 am: 21.01.2021 11:20 »
Was viele auch nicht bedenken, dass die GKV generell einkommensabhängig ist. Solltest du in bspw. 10 Jahren von A6/3 auf A8/8 befördert werden, dann entspricht das einer jährlichen Steigerung der GKV Beiträge von rund 4%. Und dabei habe ich mit 10 Jahren durchschnittlicher Tariferhöhung von 1,5% gerechnet und ohne dass die GKV ihre Beiträge erhöht. Steigerung der GKV bei dieser Variante von rund 570€ auf 830€.

Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV
Was sind denn das schon wieder für Mondzahlen?  ::) Wenn ich von einer jährlichen Besoldungssteigerung von 1,5% ausgehe, A8/8 Bund (verh., 2 Kinder) von jetzt und die Beitragshöhe für KV (durchschnittlich 15,3%) und PV (1,525%*) zugrunde lege, erhalte ich einen Gesamtbeitrag (KV und PV!) von rd. 758 Euro. Wenn ich das jetzige A6/3 Bund (verh., 2 Kinder) nehme und ebenso KV und PV berechne, erhalte ich einen Gesamtbetrag von rd. 505 Euro.

Innerhalb von 10 Jahren kann man übrigens nicht von Stufe 3 auf Stufe 8 kommen, zumindest nicht auf Bundesebene. Die Stufenlaufzeiten betragen dort ab Stufe 5 jeweils vier Jahre...

Und wer ein höheres Einkommen hat, muss auch höhere Steuern zahlen. Plädierst du deshalb auch dafür, keine Gehalts-/Besoldungssteigerungen zu bekommen?

* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

WasDennNun

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #27 am: 21.01.2021 13:07 »
Ich glaube bei diesen Zahlen erübrigt sich die Überlegung ob GKV oder PKV
Und wenn du auf Teilzeit gehst ist es genau umgekehrt. Eine prozentuale Steigerung der PKV Kosten vs. monetäre Absenkung der GKV kosten.

Asperatus

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #28 am: 21.01.2021 16:46 »
* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)

newT

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Antw:PKV/GKV
« Antwort #29 am: 21.01.2021 19:30 »
* Auch wenn man wegen der freiwilligen Versicherung der KV in der gesetzlichen PV versichert ist (§ 20 Abs. 3 SGB XI), beträgt der Beitragssatz dort nur die Hälfte (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 SGB XI). Das wird hier in den Berechnungen sehr, sehr oft nicht beachtet.

Vielen Dank für den Hinweis. Ich nehme hier Bezug darauf, damit die Fußnote nicht untergeht. :)
Danke auch von mir für den Hinweis. War mir nicht bewusst, dass Beamte nach §28 (2) SGB XI nur die Hälfte erhalten und daher nur die Hälfte für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen, da die andere Hälfte von der Beihilfe abgedeckt wird.