Autor Thema: Corona Sonderzahlung in der ATZ  (Read 2367 times)

Niederschlag

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Corona Sonderzahlung in der ATZ
« am: 12.01.2021 18:28 »
Hallo,
als Newcomer im Forum habe ich auch eine Frage zur Corona-Sonderzahlung.
Bin augenblicklich in der Passivphase des Blockmodells (Entgeltgr. 10), angestellt im ÖD der Kommunen. ATZ begann am 01.02.2020 und die aktive Phase endete am 30.09.2020. Die Passivphase endet entsprechend am 31.05.2021. Eine Sonderzahlung mit dem Gehalt 12/2020 blieb aber aus. Einer 1. telef.  Nachfrage folgte die Antwort "Dann werden Sie nicht zum Kreis der Empfangsberechtigten gehören!" Eine von mir gewünschte schriftliche Begründung steht noch aus.
Meiner Meinung sind doch beide Voraussetzungen im Tarifvertrag zur Corona Sonderzahlung ( §2, Abs.1) erfüllt. Welche Meinungen haben die Experten dazu?

Spid

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Antw:Corona Sonderzahlung in der ATZ
« Antwort #1 am: 12.01.2021 19:08 »
Verbreitet (u.a. Haufe, KAV NW) wird vertreten, daß, sofern es sich um Altersteilzeit nach TV FlexAZ handelt, es am Anspruch auf Tabellenentgelt fehlt, da in der Freistellungsphase ja nur Anspruch auf die Auszahlung des Wertguthabens bestünde. Das trägt meiner Meinung nach nicht, da §7 Abs. 1 TV FlexAZ ja eben gerade einen Anspruch auf einen Anteil des Tabellenentgelts normiert. Dennoch besteht lediglich ein Anspruch auf die Sonderzahlung in Höhe von 0€, da am 01.10.20 der Teilzeitanteil 0 betrug und somit gem. §2 Abs. 2 Satz 4 TV COVID Sonderzahlung 2020 i.V.m. §24 Abs. 2 TVÖD auch die Sonderzahlung auf 0€ zu reduzieren war.

Niederschlag

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Antw:Corona Sonderzahlung in der ATZ
« Antwort #2 am: 13.01.2021 10:07 »
Hallo Spie,
vielen Dank für die zwar nicht erfreuliche, aber fundierte Antwort.