Autor Thema: Schlechtleistung: ordentlich unkündbar nach 15 Jahren/Alter über 40  (Read 9734 times)

Strandboy

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Zumindest im Westen der Republik erreichen Angestellte nach 15 Jahren Zugehörigkeit zum Arbeitgeber und Vollendung des 40. Lebensjahres den Status der ordentlichen Unkündbarkeit. Die ordentliche Unkündbarkeit erschwert Kündigungen in vielen Bereichen deutlich. Zum Beispiel ist eine Kündigung wegen Krankheit bei einer ordentlichen Unkündbarkeit deutlich schwerer, wie auch einschlägige Gerichtsurteile, auch vom Bundesarbeitsgericht, zeigen. In extremen Ausnahmefällen ist bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern eine Kündigung wegen Krankheit fristlos mit sozialer Auslauffrist möglich, aber wie gesagt sind dafür die Anforderungen deutlich höher als bei ordentlich kündbaren Mitarbeitern.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie sich eine ordentliche Unkündbarkeit bei sogenannter "Schlechtleistung" im Gegensatz zu ordentlich kündbaren Mitarbeitern auswirkt? Darüber ist mir nichts bekannt. Hat hier jemand entsprechende Infos? Bitte keine Vermutungen. Anmerkung: Für mich selbst besteht keine Gefahr, ich wollte nur allgemein Informationen haben.

Spid

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Da es sich im Gegensatz zu bspw. krankheitsbedingten Fehlzeiten ja um ein explizit vertragswidriges Verhalten handelt, käme ja durchaus auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

Strandboy

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Da es sich im Gegensatz zu bspw. krankheitsbedingten Fehlzeiten ja um ein explizit vertragswidriges Verhalten handelt, käme ja durchaus auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Das wäre die Variante, wo jemand mehr arbeiten könnte, aber nicht will. Und man ihm das "nicht wollen" beweisen muss, was auch nicht einfach ist. Die andere Variante ist doch die, dass der Betreffende gerne mehr leisten möchte, aber aus irgendwelchen Gründen nicht kann. Das sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht zwei paar Schuhe. Solange jemand sein Leistungsvermögen voll ausschöpft, aber eben von der Leistung weit zurückfällt, wäre das eine ordentliche Kündigung, die auch bei ordentlich kündbaren Mitarbeitern nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre. Und ich bin der Ansicht, dass eine Kündigung dann entweder noch schwerer bei ordentlicher Unkündbarkeit möglich wäre, oder eventuell gar nicht.

Spid

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.

Plato

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Es kommt immer darauf an,warum die Schlechte Leistung erbracht wird.
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Falls meine Information Unerwünscht ist,dient Sie zu Therapiezwecken.

Spid

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Eine Schlechtleistung ist keine schlechte Leistung. Auch eine Top-Leistung kann eine Schlechtleistung sein, während eine schlechte Leistung auch eine Leistung mittlerer Art und Güte sein kann.

was_guckst_du

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...jetzt sind sie ganz verwirrt... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Plato

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verwirrt im wahrsten Sinne des Wortes.
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Spid

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Was ist unklar?

WasDennNun

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verwirrt im wahrsten Sinne des Wortes.
Wenn Mr. Bolt 100m in 20sekunden läuft, ist das eine Schlechtleistung, wenn ich sie laufe ist es eine Top Leistung.

Wdd3

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Plato

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Alles Klar
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Kommunalgenie

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Alles Klar

Ein Zitronenfalter faltet keine Zitronen.
Eine schlechte Leistung ist (nicht immer:)) keine Schlechtleistung.

Strandboy

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Kommunalgenie

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Die Antwort von Spid habe ich schon bildlich vor mir. ;D