Autor Thema: Schlechtleistung: ordentlich unkündbar nach 15 Jahren/Alter über 40  (Read 9633 times)

Strandboy

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Die Antwort von Spid habe ich schon bildlich vor mir. ;D
Kenne die Antwort von Spid nicht, aber hier das Video des Anwaltes dazu. Ich schreibe ja angeblich Unsinn. Nein, kein Unsinn. WER UNTER AUFBIETUNG ALLER SEINER KRÄFTE TROTZDEM DEUTLICH WENIGER ALS DER DURCHSCHNITT SCHAFFT, DER HAT AUCH KEINE PROBLEME!!! Hier der Link zum Video! Erst schauen und dann schreiben (in der zweiten Hälfte des Videos ist das mit der "Aufbietung aller Kräfte"):  https://www.youtube.com/watch?v=OdLxye50SIc

Spid

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Schau Dir doch gleich an, was dieser blauhaarige Spast zu dem Thema zu sagen hat oder lies ein paar Klosprüche, das dürfte Deine Kenntnisse mutmaßlich wesentlich steigern. Wenn man derart offenkundig nicht einmal den Begriff der Leistung mittlerer Art und Güte hinreichend einzuordnen weiß, sollte man sich bewußt sein, daß die Einschätzung als blanker Unsinn bereits enorm von wohlwollender Zurückhaltung geprägt war. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist stets auf das individuelle Leistungsvermögen bezogen und wer weniger als die Leistung mittlerer Art und Güte erbringt, erbringt eine Schlechtleistung, auch wenn es eine Spitzenleistung ist.

Kaiser80

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Schau Dir doch gleich an, was dieser blauhaarige Spast zu dem Thema zu sagen hat oder lies ein paar Klosprüche, das dürfte Deine Kenntnisse mutmaßlich wesentlich steigern.

Der blauhaarige Anwalt von den Simpsons referiert zum Arbeitsrecht?

was_guckst_du

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..er meint den, der letztes Jahr über den Zustand der CDU referierte (youtubierte)... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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..er meint den, der letztes Jahr über den Zustand der CDU referierte (youtubierte)... ;)
Schäuble hat doch kaum noch Haar...

FGL

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Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!
Die YouTube-Universität ist für ihre herausragende rechtswissenschaftliche Fakultät bekannt.

Strandboy

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Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!
Die YouTube-Universität ist für ihre herausragende rechtswissenschaftliche Fakultät bekannt.
Ich halte mich lieber an Youtube-Videos von Fachanwälten für Arbeitsrecht, als irgendwelchen Leuten in Foren zu vertrauen, die nur von ihrem Bauchgefühl ausgehen. Alexander Bredereck tritt übrigens zum Thema Arbeitsrecht auch im Fernsehen auf. Die Youtube-Videos macht er nur nebenbei.

Spid

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Wer geht hier von seinem Bauchgefühl aus? Und für inwiefern wäre es ein Qualitätsmerkmal, im Fernsehen aufzutreten?

Strandboy

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Die Erwiderung ist blanker Unsinn. Eine Schlechtleistung ist stets vertragswidriges Verhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die nicht der geschuldeten Leistung mittlerer Art und Güte entspricht. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist, egal wie schlecht sie ist, keine Schlechtleistung.
Nein, das stimmt so nicht. Wer eine Leistung mittlerer Art und Güte leistet, der braucht sich gar keine Gedanken machen. Bei dem aber, der weniger als die mittlere Art und Güte leistet, ist zu überprüfen, ob er seine Fähigkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Wenn er seine Fähigkeiten voll ausschöpft und man ihm nichts anderes beweisen kann, dann darf er auch weniger als die mittlere Art und Güte leisten und bekommt trotzdem keine Probleme. Das ist so. Ich sehe regelmäßig schon seit Jahren die Youtube-Sendungen des Anwaltes für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Einfach mal unter "Fernsehanwalt" bei Youtube suchen. Bevor sie also schreiben, dass meine Erwiderung "blanker Unsinn" sei, sollten sie sich lieber entsprechend informieren!

Schau Dir doch gleich an, was dieser blauhaarige Spast zu dem Thema zu sagen hat oder lies ein paar Klosprüche, das dürfte Deine Kenntnisse mutmaßlich wesentlich steigern. Wenn man derart offenkundig nicht einmal den Begriff der Leistung mittlerer Art und Güte hinreichend einzuordnen weiß, sollte man sich bewußt sein, daß die Einschätzung als blanker Unsinn bereits enorm von wohlwollender Zurückhaltung geprägt war. Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist stets auf das individuelle Leistungsvermögen bezogen und wer weniger als die Leistung mittlerer Art und Güte erbringt, erbringt eine Schlechtleistung, auch wenn es eine Spitzenleistung ist.
Eine Leistung mittlerer Art und Güte ist schon die durchschnittliche Leistung einer Vergleichsgruppe. Wie in einem anderen Video zu sehen ist, schuldet man dem Arbeitgeber auch nur die durchschnittliche Leistung, die im Prinzip Dienst nach Vorschrift bedeutet. Wer also vorher mehr gemacht hat, darf dann auch plötzlich nur den Durchschnitt im Betrieb machen, ohne Probleme zu bekommen. Ist in einem anderen Video zu finden, dass ich jetzt nicht extra raus suchen will. Wer allerdings weniger macht, wie er im Video auch ausführt, der darf dann nicht noch weniger machen. Wer also immer extrem viel macht, der muss das nicht weiterhin tun, nur weil er das schaffen kann. Eine Leistung mittlerer Art und Güte reicht aus (Vergleichsgruppe, Durchschnitt) Nur wer weniger macht, der darf nicht noch weniger machen.


Auch hier wieder ein Video (Dienst nach Vorschrift. Geht das?). Das belegt meine Aussagen. https://www.youtube.com/watch?v=9QBuZpnILyw

Spid

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Bereits der erste Satz ist völlig falsch, denn die Leistung mittlerer Art und Güte bemißt sich nach dem individuellen Leistungsvermögen, ständige Rechtsprechung des BAG. Mithin sind Deine Ausführungen ohne jeden Wert.

Strandboy

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Bereits der erste Satz ist völlig falsch, denn die Leistung mittlerer Art und Güte bemißt sich nach dem individuellen Leistungsvermögen, ständige Rechtsprechung des BAG. Mithin sind Deine Ausführungen ohne jeden Wert.
Ja ja, ich steig jetzt hier aus. Mach du mal.

Spid

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Ist immer schlimm, wenn Fernseh“Bildung“ mit Realität konfrontiert wird.

Strandboy

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Ist immer schlimm, wenn Fernseh“Bildung“ mit Realität konfrontiert wird.
Und du? Du bist Anwalt für Arbeitsrecht, oder wie? Order arbeitest du in der Personalabteilung als Jurist?

Hier zur Vergleichsgruppe....diesmal kein Video:  https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-schlecht-oder-minderleistung-im-arbeitsverhaeltnis-teil-ii-von-iii_083273.html

Spid

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Ist immer schlimm, wenn Fernseh“Bildung“ mit Realität konfrontiert wird.
Und du? Du bist Anwalt für Arbeitsrecht, oder wie? Order arbeitest du in der Personalabteilung als Jurist?

Hier zur Vergleichsgruppe....diesmal kein Video:  https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-schlecht-oder-minderleistung-im-arbeitsverhaeltnis-teil-ii-von-iii_083273.html
Weder noch. Von Zeit zu Zeit besuchen aber beide Gruppen Seminare unter meiner Leitung und versuchen, mein Wissen aufzusaugen. Schriebst Du nicht, Du wärest raus? Du bist also so inkonsequent wie Du inkompetent bist.

Lars73

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Hier zur Vergleichsgruppe....diesmal kein Video:  https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-schlecht-oder-minderleistung-im-arbeitsverhaeltnis-teil-ii-von-iii_083273.html

Die Quelle bestätigt doch genau die Darstellung von Spid zur Schlechtleistung.

Du vermischt Schlechtleistung und Minderleistung und stützt dich auf einer falschen Interpretation der Leistung mittlerer Art und Güte. Es geht hier um die falsche Verwendung von Begriffen. Es ist nicht strittig, dass auch eine Minderleistung zu einer Kündigung führen kann. Aber laut Überschrift geht es hier um Schlechtleistung.