Dann gehe ich davon aus wenn eine Stelle mit Arbeitsbeginn idealerweise z.B. zum 31.1.21 ausgeschrieben ist, die ausschreibende Institution (öD) davon ausgeht, daß diese aller Wahrscheinlichkeit dann zum 1.7.21 besetzt sein wird immer mit der Option es könnte früher sein, muß es aber nicht.
Um einen für alle zufriedenstellenden Abgang zu haben ohne Briefmarke
finde ich 6/7 Monate vollkommen angebracht.
Mir ging es darum zu erfahren was der AG prinzipiell erst einmal erwartet ab wann der neue AN zur Verfügung stehen kann gerade wenn dieser offensichtlich erst einmal unabkömmlich am alten Arbeitsplatz ist.
Wenn jemand nicht aus diversen Gründen aus einem anderen Arbeitsverhältnis kommt sieht das sicher wieder anders aus, das ist mir klar.
Mich beruhigt das und ich bedanke mich hier herzlich für Eure Antworten.
Schönen Abend.