Autor Thema: 2 verschiedene Stellen welche Bezahlung  (Read 3825 times)

Sebastian123

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2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« am: 13.01.2021 18:00 »
Hallo,

Eine bekannte sitzt derzeit stundenweise auf einer stelle eg 7. Sie hat angeboten bekommen nochmal ein paar Stunden auf einer eg 5 stelle arbeiten zu können beim selben Arbeitgeber.
Wie sieht es mit der Bezahlung aus... wird hier stundenweise eg 7 u eg 5 berechnet oder nimmt man da dann die höhere Stufe für alle Stunden? Ich habe noch nie eine Abrechnung gesehen in denen 2 Entgeltgruppen berechnet werden... daher frage ich so "doof"

Spid

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #1 am: 13.01.2021 18:05 »
Soll das als zwei Arbeitsverhältnisse ausgestaltet werden und ist dies rechtlich möglich? Wenn nicht, ist es eines - und die Gesamttätigkeit bestimmte die Eingruppierung.

Sebastian123

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #2 am: 13.01.2021 18:37 »
Zwei unterschiedliche Stellenzuweisungen. Einmal 15 Stunden einmal 8 Stunden mit verschiedenen Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber

Spid

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #3 am: 13.01.2021 18:41 »
Welchen Bezug hat das zu meiner Frage?

Isie

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #4 am: 13.01.2021 19:20 »
@Sebastian123: Wenn es sich um zwei Arbeitsverhältnisse handelt, wird das Entgelt getrennt für beide Entgeltgruppen berechnet. Ob es zulässig ist, zwei Arbeitsverhältnisse zu begründen, richtet sich nach dem Tarifvertrag. Abrechnungstechnisch ist es kein Problem, 2 Entgeltgruppen getrennt zu berechnen.

McOldie

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #5 am: 14.01.2021 11:50 »
Nach § 2 Abs. 2 TVöD dürfen mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen.
Bei der Beurteilung, ob ein unmittelbarer Sachzusammenhang zwischen mehreren Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber besteht, ist die Verwaltungsübung auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen und vernünftigen Personalwirtschaft zu berücksichtigen. Der Umstand, dass das Entgelt z. B. aus unterschiedlichen Haushaltstiteln gezahlt wird, ist zwar nicht allein ausschlaggebend, dürfte jedoch einen Anhaltspunkt für fehlenden unmittelbaren Sachzusammenhang darstellen. So ist bei Arbeitsverhältnissen zu verschiedenen Dienststellen/Betrieben (Abgrenzung nach Personalvertretungs- bzw. Betriebsverfassungsrecht) zu vermuten, dass der geforderte Sachzusammenhang i. d. R. fehlt. Das dürfte selbst dann gelten, wenn der Arbeitnehmer in den Arbeitsverhältnissen die gleiche Tätigkeit ausübt.
Bei – auch unterschiedlichen – Tätigkeiten in ein und derselben Dienstelle oder in einem Betrieb sind Tätigkeiten ohne unmittelbaren Sachzusammenhang nach den Erfahrungen des Arbeitslebens praktisch kaum vorstellbar (möglich allenfalls z. B. Bote – Reinigungskraft, Fernmeldedienst – Hilfssachbearbeiter; nicht möglich z. B. Hilfssachbearbeiter – Schreibkraft). Zu beachten ist auch, dass in kleineren Dienststellen mit gröberer Aufgabengliederung der unmittelbare Sachzusammenhang verschiedener Tätigkeiten anders beurteilt werden kann.
Der Tarifvertrag löst die Konkurrenz mehrerer Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber somit wie folgt:
    Besteht ein unmittelbarer Sachzusammenhang der Tätigkeiten, so existiert nur ein Arbeitsverhältnis, das als Einheit zu behandeln ist. Beide Parteien des Arbeitsverhältnisses haben Anspruch auf inhaltsgemäße Zusammenfassung der Arbeitsverträge in einen Arbeitsvertrag.
    Besteht kein unmittelbarer Sachzusammenhang, bleibt jeder Arbeitsvertrag für sich bestehen und erfährt sein eigenes rechtliches Schicksal, z. B. hinsichtlich seines Bestehens (Kündigung, Auflösungsvertrag, Auslauf einer Befristung).

Spid

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Antw:2 verschiedene Stellen welche Bezahlung
« Antwort #6 am: 14.01.2021 12:01 »
Der Sachzusammenhang ist auch nicht auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses begrenzt. Er kann auch organisatorisch bestehen, wenn bspw. Urlaub nicht getrennt berechnet oder Arbeitszeit nicht getrennt erfasst wird.