Autor Thema: Amts-/Diensthaftpflichtversicherung  (Read 2997 times)

vip3r

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Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« am: 13.01.2021 19:47 »
Hallo zusammen,

Mich würde einmal eure Meinung zum Sinn/Unsinn der von diversen Versicherungsgesellschaften angebotenen Amts- bzw. Diensthaftpflichtversicherungen für den öD interessieren. Ich wollte eigentlich den schon bestehenden Thread aus 2019 nutzen, allerdings ist dieser bereits geschlossen.

Ich persönlich habe bereits seit mehreren Jahren eine solche als Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Interessant für die allgemeine Verwaltung ist hier wohl insbesondere die Abdeckung reiner Vermögensschäden, welche bei den meistern Anbietern bis 250.000 EUR versicherbar ist, bei einzelnen auch bis 500.000 EUR. Höhere Summen habe ich bisher nirgends entdecken können.

Nun kursierte in den Medien ja der auch im anderen Thread diskutierte Fall, in welchem der Dienstherr mehrere Hubschrauberpiloten aufgrund einer Fehlbetankung des Helikopters zu etwa 1.000.000 EUR in Regress nehmen möchte. Im Bereich solcher Versicherungen scheinen die - häufig als grobe Fahrlässigkeit eingestuften - Fehlbetankungen (... bei KFZ) ja mittlerweile der Klassiker schlechthin zu sein. Mir sind aus dem persönlichen Umfeld auch mehrere solcher Fälle (teils bei der gleichen Person mehrfach ;D) bekannt.

Bei der von mir ausgeübten Tätigkeit verhält es sich so, dass aufgrund eines Bescheides, der auf dem Verwaltungsrechtsweg später für rechtswidrig erkannt wird, durchaus auch ein Schaden bis zu etwa 1.000.000 EUR entstehen könnte. Ein entsprechender Fall einer anderen Behörde um die 400.000 EUR (hier allerdings ein Amtshaftungsanspruch, kein Regress) ging erst vor kurzem durch die Literatur. Von daher frage ich mich gerade, inwieweit es Sinn machen könnte, die Abdeckung tatsächlich auf das Maximum zu erhöhen.

Mir ist klar, dass zur erfolgreichen Geltendmachung einer Regressforderung erst einmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müsste. So groß scheint diese Hürde dann aber doch nicht zu sein. Bleibt die Frage, ob eine Forderung in dieser existenzgefährdenden Höhe dann auch tatsächlich durchsetzbar wäre, oder aber in der Praxis ohnehin (z.B. auf ein Jahresgehalt) begrenzt werden würde, so dass eine Versicherung in dieser Höhe ohnehin nie ausgeschöpft werden könnte.

Bin auf eure Ansichten zu dem Thema gespannt.  ;)

Bastel

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #1 am: 14.01.2021 10:08 »
Versicherungsvertreter sind hier unwerwünscht ::)

Egon12

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #2 am: 14.01.2021 11:20 »
Welche Versicherung deckt bitte grobe Fahrlässigkeit ab? Das wäre ja ein Freifahrtschein für jeden Unsinn.

Auf der anderen Seite kommt man mit ein bisschen Menschenverstand nicht in die Nähe der groben Fahrlässigkeit.

Zwei Hubschrauberpiloten, die wider besseren Wissens, den Hubschrauber gleich 2x falsch betanken sind salob gesagt selber schuld.

vip3r

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #3 am: 14.01.2021 12:05 »
Welche Versicherungsvertreter? :o

Ich bin schon einige Jahre selbst im öD beschäftigt und interessiere mich aus Gründen der persönlichen Absicherung auch für entsprechende Berufshaftpflichtversicherungen. Ist das jetzt so abwegig?

Bei den gängigen Amts-/Diensthaftpflichtversicherungen sind Ausschlüsse meiner Recherche nach an sich nur bei Vorsatz vorgesehen. Ansonsten wären sie für den öD in der Tat ziemlich sinnlos.
« Last Edit: 14.01.2021 12:12 von vip3r »

Feidl

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #4 am: 15.01.2021 08:47 »
Fehlbetankung bei Kfz ist sowieso kaum noch möglich, bzw. man muss sich schon sehr dumm anstellen.
Ich persönlich, mit gewisser technischer Affinität, denke und hoffe, dass es mir nicht passieren wird.
Selbst wenn, liegt dann der Schaden nicht bei hundertausenden oder Millionen, sondern bei ein paar Tausend. Und dann müsste ich dafür erstmal auch noch in Regress genommen werden.
Helis betanke ich eher selten.
Persönlich bin ich auch jemand, der gewisse Abneigung hat, sich gegen jedes bisschen Risiko zu versichern.
Ich arbeite im gD und alles Relevantere muss mein Vorgesetzter (hD) unterschreiben, er ist dafür letztendlich verantwortlich. Nebenbei bei unseren Tätigkeiten i.d.R. Fehlentscheidungen rückgängig gemacht werden können, der Schaden sich daher in Grenzen hält.

Kurz: Diensthaftpflichtversicherung ist für mich nicht von Bedeutung und ich würde sagen, für die meisten anderen Bediensteten ebeneso wenig.

Wdd3

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #5 am: 15.01.2021 09:18 »
Nun kursierte in den Medien ja der auch im ander


Ich persönlich habe bereits seit mehreren Jahren eine solche als Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Interessant für die allgemeine Verwaltung ist hier wohl insbesondere die Abdeckung reiner Vermögensschäden, welche bei den meistern Anbietern bis 250.000 EUR versicherbar ist, bei einzelnen auch bis 500.000 EUR. Höhere Summen habe ich bisher nirgends entdecken können.

in welchem der Dienstherr mehrere Hubschrauberpiloten aufgrund einer Fehlbetankung des Helikopters zu etwa 1.000.000 EUR in Regress nehmen möchte. Im Bereich solcher Versicherungen scheinen die - häufig als grobe Fahrlässigkeit eingestuften - Fehlbetankungen (... bei KFZ) ja mittlerweile der Klassiker schlechthin zu sein. Mir sind aus dem persönlichen Umfeld auch mehrere solcher Fälle (teils bei der gleichen Person mehrfach ;D) bekannt.

Bei der von mir ausgeübten Tätigkeit verhält es sich so, dass aufgrund eines Bescheides, der auf dem Verwaltungsrechtsweg später für rechtswidrig erkannt wird, durchaus auch ein Schaden bis zu etwa 1.000.000 EUR entstehen könnte.

Du kannst einen Schaden bis 1 000 000 € anrichten und überlegst ob du eine Haftpflichtversicherung abschließen solltest die nur bis max. 500 000 € haftet?
Den Rest hat du auf dem Konto? ;)

Ich vertrete die Meinung minimal versichert zu sein ist ausreichend.

Sind multiple Phobien Ursache sich übermäßig zu versichern oder ist der übermäßige Versicherungsschutz Auslöser der Phobien? 8)

Kaiser80

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Antw:Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
« Antwort #6 am: 15.01.2021 09:37 »
Welche Versicherung deckt bitte grobe Fahrlässigkeit ab? Das wäre ja ein Freifahrtschein für jeden Unsinn.


Ich bin da jetzt leider ein paar Jahre raus, aber meine in den 90er/00er Jahren gab es bei der GVV Kommunalversicherung im Rahmen der Vermögenseigenschadenversicherung die möglichkeit die grobe Hahrlässigkeit der haupt- und ehrenamtlichen MA zu inkludieren... Wie gasagt, ist schon was her.